KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 22.01.2025
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Arbeiter - Eisen- und Metallverarbeitendes Gewerbe - Sonderzahlungen (gültig seit )
gültig von: bis:
Kommentierung
Der Kollektivvertrag regelt den Anspruch auf Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration in der Höhe eines Monatsverdiensts. Die Berechnung der Sonderzahlungen erfolgt nach dem Verdienstbegriff des Kollektivvertrags. Verdienst ist der Monatslohn inklusive Wegzeitvergütung (ausgenommen der Lohn für Mehrarbeitsstunden und Überstunden) und leistungsbezogenen Entgelten (Akkord-, Stück- und Gedinglöhnen). In den Verdienst sind einzubeziehen: Schmutz-, Erschwernis-, Gefahren-, Montage-, Schicht- und Nachtarbeitszulagen sowie Vorarbeiterzuschlag, soweit sie in den letzten 13 Wochen vor Anfall des Anspruches ständig (und nicht nur regelmäßig) bezahlt wurden.
Der Urlaubszuschuss wird mit Antritt des Urlaubs fällig, bei Teilung des Urlaubs gebührt der entsprechende Teil des Urlaubszuschusses. Wird ein Urlaub, auf den bereits Anspruch besteht, in einem Kalenderjahr nicht angetreten, ist der (verbleibende) Urlaubszuschuss mit der Abrechnung Dezember auszubezahlen.
Wurde Urlaub verbraucht und der Urlaubszuschuss ausbezahlt bzw. hat der Arbeitnehmer die Weihnac...