KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 29.10.2024
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Arbeiter - Eisen- und Metallverarbeitendes Gewerbe - Kündigung (gültig seit )
gültig von: bis:
IV. Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses
1. Alle Ansprüche aus diesem Kollektivvertrag entstehen mit der Arbeitsaufnahme.
Der erste Monat des Arbeitsverhältnisses gilt als Probezeit, sofern nicht schriftlich eine kürzere vereinbart oder eine solche überhaupt ausgeschlossen wurde. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von jedem der Vertragspartner ohne Angabe von Gründen jederzeit gelöst werden. Während der ersten drei Monate kann sowohl der Lehrberechtigte als auch der Lehrling das Lehrverhältnis jederzeit einseitig auflösen (§ 15 BAG).
2. Dem Arbeitnehmer ist vom Arbeitgeber eine schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und ...