KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 22.01.2025
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Angestellte - IC‑KV - Gehaltserhöhung - Quick-Info (gültig seit )
gültig von: bis:
Keine Bestimmung zu einer Mitnahme der Überzahlung oder Erhöhung der Ist-Gehälter.
Quick-Info
Der gegenständliche Kollektivvertrag enthält keine Bestimmung zu einer Mitnahme der Überzahlung oder Erhöhung der Ist-Gehälter.
Erhöht werden nur die kollektivvertraglichen Mindestgehälter. Im Falle einer Überzahlung bleibt das verdiente Gehalt so lange unverändert, als der Gesamtbetrag das kollektivvertragliche Mindestgehalt übersteigt.
In den jeweiligen Kollektivverträgen gibt es unterschiedliche Bestimmungen, die zu einer Lohn- oder Gehaltserhöhung bei Arbeitnehmern führen (können). Diese sind ganz allgemein zu unterteilen in
die idR jährlichen Lohn- und Gehaltserhöhungen (siehe Detailausführung nachstehend),
die Biennalsprünge (oder auch Triennalsprünge), also die Vorrückung innerhalb einer Lohn- oder Gehaltsgruppe nach einer bestimmten Anzahl an Jahren, und
die vorgesehene Vorrückung in eine höhere Lohn- oder Gehaltsgruppe (etwa) nach einer bestimmten Verweildauer in einer Gruppe.
Diese Bestimmungen können unabhängig vonei...