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KomKo - Kommentierte Kollektivverträge

Antworten auf die häufigsten KV-Fragen

Stand: 22.01.2025

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KomKo - Kommentierte Kollektivverträge - Stand: 22.01.2025

Angestellte - Handel - Überstunden (gültig seit )

gültig von: bis:

Kommentierung

Der KV sieht einen begünstigten Teiler von 1/158 und einen grundsätzlichen Zuschlag von 50 % vor.

Für Überstunden in der Nacht (20:00-6:00 Uhr) sowie an Sonn- und Feiertagen gebührt ein 100%iger Zuschlag. Weiters gibt es Sonderbestimmungen für Überstunden während der erweiterten Öffnungszeiten (Bestimmung F. des KV):

Von Montag bis Freitag zwischen 18:30 und 20:00 Uhr und am Samstag zwischen 13:00 und 18:00 Uhr ist ein Zuschlag von 70 % zu leisten. In der Zeit von Montag bis Freitag ab 20:00 Uhr gebühren 100 % Zuschlag.

Seit gebührt auch für Normal- oder Mehrarbeitsstunden zwischen 21:00 und 05:00 Uhr von Montag bis Samstag ein Nachtzuschlag von 50 %, sofern es sich dabei um Arbeitsleistungen handelt, welche zur Vorbereitung von Verkaufstätigkeiten in einer Verkaufsstelle verrichtet werden. Schon bestehende freiwillige, einzelvertraglich oder auf Basis einer Betriebsvereinbarung bezahlte Nachtzulagen werden darauf angerechnet. Bei Zusammentreffen mehrerer Zuschläge gebührt jeweils der höhere.

Überstunden im Rahmen von Inventurarbeiten an Samstagen von 13:00-18:00 Uhr sind ...

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