KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 22.01.2025
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ArbeitnehmerInnen - Telekom-KV - Sonderzahlung (gültig seit )
gültig von: bis:
Kommentierung
Der Berechnung der Höhe der Weihnachtsremuneration bzw. des Urlaubszuschusses ist ein Monatsgehalt zugrunde zu legen. Dieses ist nach dem Stichtagsprinzip zu ermitteln, relevant ist also die Höhe des Bezugs im Mai bzw. November. Das Gehalt ist - im Gegensatz zum Entgelt - ein enger Begriff und würde daher nur das Grundgehalt umfassen.
Allerdings sind aufgrund der Definition im KV auch Nachtarbeitszulagen sowie Rufbereitschaftspauschalen und allfällig geleistete Überstunden in die Bemessungsgrundlage einzurechnen. Dabei ist ein Durchschnitt der letzten 12 Monate zu berücksichtigen.
Abweichendes von der oben angeführten Stichtagsregelung gilt dann, wenn während des Jahres die Lehrzeit vollendet wird. In diesem Fall gebühren die Sonderzahlungen auf Basis des aliquoten Teils der Lehrlingsentschädigung sowie des aliquoten Teils des aktuellen Bezugs.
Auch bei einem Wechsel des Beschäftigungsausmaßes, etwa von Voll- auf Teilzeit oder umgekehrt, ist eine Mischberechnung nach der durchschnittlichen, im aktuellen Jahr geleisteten Normalarbeitszeit durchzuführen. Sollte sich nach...