KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 17.12.2024
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Arbeitnehmer:innen - Gastronomie/Hotellerie - Sonderzahlungen (gültig seit )
gültig von: bis:
XX. Sonderzahlungen - Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld
1. Anspruch:
Angestellte haben pro Kalenderjahr Anspruch auf Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld.
Arbeiter:innen, deren Arbeitsverhältnisse ab beginnen, haben nach Ablauf des Probemonats pro Kalenderjahr Anspruch auf Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld. Die Wartezeit entfällt, wenn das Probemonat im Sinne des Abschnitts XXV. Ziffer 1. lit. b. bzw. lit. d. entfällt.
Arbeiter:innen, deren Arbeitsverhältnisse bis beginnen und die mindestens zwei Monate ununterbrochen im selben Betrieb beschäftigt sind, haben ebenfalls einen Anspruch auf Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld.
Fallweise Beschäftigte haben kei...