KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 17.12.2024
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Angestellte - Steuerberater und Wirtschaftsprüfer - persönliche Dienstverhinderung - Quick-Info (gültig seit )
gültig von: bis:
VI. Freizeit bei nachgewiesener Dienstverhinderung
1. Bei angezeigtem und nachgewiesenem Eintritt nachstehender Familienereignisse ist jedem Angestellten eine Freizeit ohne Schmälerung seines monatlichen Entgeltes wie folgt zu gewähren:
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Bei Eheschließung des Angestellten
bzw. Begründung einer eingetragenen Partnerschaft
oder bei Tod des Ehepartners/Lebensgefährten /
eingetragenen Partners / der
Ehepartnerin/Lebensgefährtin*) / eingetragenen
Partnerin
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3 Werktage
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