KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 25.02.2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Angestellte - Handel - Überstunden (gültig seit )
gültig von: bis:
Abschnitt 2) Arbeitszeit (Auszug)
C. Arbeitszeit im Einzelhandel
4. Zustelltätigkeiten am Samstagnachmittag
Entsprechend § 12a ARG wird die Beschäftigung für die Zustellung von Produkten, die im stationären oder im Online-Handel vom Letztverbraucher bestellt oder gekauft wurden, am Samstagnachmittag, sofern dies ein Werktag ist, bis 18.00 Uhr zugelassen. Für die Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr gebührt ein Zuschlag für die Normalarbeitszeit von 50 %.
G. Überstunden
1. Allgemeines
1.1. Als ...