KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 29.10.2024
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Arbeiter - Bauhilfsgewerbe - Kündigung (gültig seit )
gültig von: bis:
§ 12 Kündigungsfristen
Die Kündigungsfristen werden im Zusammenhang mit der ab gesetzlichen Neuregelung der Kündigungsfristen neu geregelt:
Die diesem Kollektivvertrag unterworfenen Betriebe werden als in Saisonbranchen tätig qualifiziert.
Die seit geltenden Kündigungsfristen bleiben im Hinblick auf die gesetzliche Neuregelung der Kündigungsfristen über den hinaus in Geltung.
1. Das Arbeitsverhältnis kann in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer unter Einhaltung einer einwöchigen Kündigungsfrist gelöst werden. Nach einer sechsmonatigen Betriebszugehörigkeit gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen, ...