KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 29.10.2024
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Angestellte - Gewerbe - Kündigung (gültig seit )
gültig von: bis:
§ 9 Kündigungstermine
(1) Für Dienstverhältnisse die ab begründet werden, kann das Dienstverhältnis durch den Dienstgeber unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen so gelöst werden, dass die Kündigungsfrist am fünfzehnten oder am Letzten eines Kalendermonats endet, sofern nichts Abweichendes im Dienstvertrag geregelt wird.
(2) Für Dienstverhältnisse, die ab begründet werden, kann das Dienstverhältnis durch den Dienstnehmer, sofern die Kündigungsfrist durch Vereinbarung im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen nicht ausgedehnt wurde, unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist durch vorgängige Kündigung so gelöst werden, dass die Kündigungsfrist am fünfzehnten oder am Letzten eines Kalendermo...