KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 29.10.2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Angestellte - Güterbeförderungs- und Kleintransportgewerbe - Karenzzeiten (gültig seit )
gültig von: bis:
Artikel XV Gehaltsregelung
A) Allgemeine Bestimmungen
1.-6. (nicht abgedruckt)
7. Für die Vorrückung in die nächsthöhere Berufsaltersgruppe wird die erste Karenz im Dienstverhältnis, die zwischen dem und dem beginnt, bis zum Höchstausmaß von insgesamt 9 Monaten angerechnet.
8. Für die Vorrückung in die nächsthöhere Berufsaltersgruppe wird die erste Karenz im Dienstverhältnis, die ab dem beginnt, bis zum Höchstausmaß von insgesamt 12 Monaten angerechnet.
9. Karenzzeiten im laufenden Dienstverhältnis nach dem MSchG sowie VKG werden für Geburten ab dem im Ausmaß von insgesamt höc...