KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 19.08.2024
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Angestellte - Güterbeförderungs- und Kleintransportgewerbe - Sonderzahlungen (gültig seit )
gültig von: bis:
Artikel XII Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration
1. Angestellte, die am 1. Juni ein Jahr im Betrieb beschäftigt sind, erhalten einen Urlaubszuschuss, der am 1. Juni fällig ist. Dieser beträgt einen kollektivvertraglichen Monatsgehalt. Der Urlaubszuschuss gebührt abweichend vom Kalenderjahr jeweils für den Zeitraum vom letzten Fälligkeitstag bis zum 1. Juni.
2. Angestellte, die am 1. Dezember ein Jahr im Betrieb beschäftigt sind, erhalten eine Weihnachtsremuneration, die am 1. Dezember fällig ist. Diese beträgt einen kollektivvertraglichen Monatsgehalt. Die Weihnachtsremuneration gebührt abweichend vom Kalenderjahr jeweils für den Zeitraum vom letzten Fälligkeitstag bis zum 1. ...