KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 17.12.2024
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Angestellte bei Ärzten - österreichweit - Karenzzeiten (gültig seit bzw. )
gültig von: bzw. bis:
§ 10a Karenz
1. Zeiten einer nach dem in Anspruch genommenen Elternkarenz im Sinne des Mutterschutzgesetzes bzw. des Väterkarenzgesetzes werden im Höchstausmaß von 6 Monaten für das erste Kind, für welches die Karenzzeit nach dem vereinbart wurde bzw. wird, angerechnet. Diese 6 Monate werden für das Ausmaß des Erholungsurlaubes, für die Bemessung der Kündigungsfrist und für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zusätzlich zum gesetzlichen Anspruch (§ 15f Mutterschutzgesetz) angerechnet.
2. Höchstens 12 Monate Elternkarenz im Sinne des Mutterschutzgesetzes bzw. Väterkarenzgesetzes werden bei der ersten Geburt ab dem (max. 1 Geburt) im selben Dienstverhäl...