KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 29.10.2024
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Angestellte - Handel - Verfall (gültig seit )
gültig von: bis:
Abschnitt 7) Abschließende Bestimmungen (Auszug)
A. Verfalls- und Verjährungsbestimmungen
1. Allgemeine Bestimmung
Soweit in diesem Kollektivvertrag nicht anders geregelt, sind Ansprüche der Arbeitgeberin sowie der Arbeitnehmerin bei sonstigem Verfall innerhalb von 6 Monaten nach Fälligkeit schriftlich dem Grunde nach geltend zu machen. Bei rechtzeitiger Geltendmachung bleibt die gesetzliche Verjährungsfrist gewahrt.
2. Arbeitszeitaufzeichnungen
2.1. Die Arbeitgeberin hat (außer in den Fällen gemäß § 26 Abs. (2) bis (5) AZG, z. B. Gleitzeit, Reisende) laufend Aufzeichnungen über die von ihren Arbeitnehmerinnen geleisteten Arbeitsze...