KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 17.12.2024
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Angestellte - Handel - persönliche Dienstverhinderung - Quick-Info (gültig seit )
gültig von: bis:
1. Bei angezeigtem und nachträglich nachgewiesenem Eintritt nachstehender Familienangelegenheiten besteht gemäß § 8 Abs. (3) AngG Anspruch auf Fortzahlung des Entgeltes z. B. in folgenden Fällen:
1.1. bei eigener Eheschließung (3 Arbeitstage),
1.2. bei Teilnahme an der Eheschließung der Kinder und Geschwister (1 Arbeitstag),
1.3. bei Tod der Ehegattin bzw. Lebensgefährtin, wenn sie mit der Angestellten im gemeinsamen Haushalt lebte (2 Arbeitstage),
1.4. bei Teilnahme an der Beerdigung der Ehegattin bzw. Lebensgefährtin (1 Arbeitstag),
1.5. bei Tod der Eltern, Schwiegereltern oder der Kinder (1 Arbeitstag)...