Hitz/Schrenk

KomKo – Kommentierte Kollektivverträge

2024

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KomKo – Kommentierte Kollektivverträge

Arbeiter – Bauindustrie und Baugewerbe – Lohnerhöhung – Quick-Info (gültig seit )

gültig von: bis:

Quick-Info

Der gegenständliche Kollektivvertrag regelt eine Mitnahme der Überzahlung.

Eine etwaige bestehende Überzahlung, also eine betragsmäßige Differenz zwischen dem kollektivvertraglichen Stundenlohn und dem tatsächlichen Lohn (ohne kollektivvertragliche Zulagen), darf aus Anlass einer kollektivvertraglichen Lohnerhöhung nicht geschmälert werden.

Erhöht wird also der kollektivvertragliche Mindestlohn, die Überzahlung bleibt unverändert.

Allgemeines zu Lohn- und Gehaltserhöhungen in Kollektivverträgen

In den jeweiligen Kollektivverträgen gibt es unterschiedliche Bestimmungen, die zu einer Lohn- oder Gehaltserhöhung bei Arbeitnehmern führen (können). Diese sind ganz ...

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