KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 22.01.2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Angestellte - Baugewerbe und Bauindustrie - Verfall (gültig seit )
gültig von: bis:
9. Überstunden müssen binnen 4 Monaten nach dem Tag der Überstundenleistung geltend gemacht werden, widrigenfalls der Anspruch erlischt.
§ 9 Begriffsbestimmungen
Gruppe A1: Hilfskräfte
Tätigkeit:
Schematische und mechanische Arbeiten.
In diese Gruppe gehören alle Angestellten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und vorwiegend zu einfachen Vervielfältigungs-, Schreib- und sonstigen Büroarbeiten bzw. zu technischen oder kaufmännischen Hilfsarbeiten herangezogen werden.
In dieser Gruppe sind unter anderem Hilfskräfte aller Art, wie
Kassenboten,
Schreibkräfte,
EDV-Hilfskräfte
aufzunehmen.
Schreibkräfte
sind Angestellte, die mit den Vorarbeiten für Lohn- und Gehaltslisten bzw. dem Anlegen von Geräte-, Maschinen-, Materiallisten und anderem mehr beschäftigt werden und einfache Rechenoperationen auszuführen haben. Zu dieser Gruppe zählen auch jene Angestellten, die Arbeitspapiere entgegennehmen oder ausfolgen und sonstige in den Büros, Magazinen und an Betriebsstätten vorkommende Schreibarbeiten verrichten und einfache Ablagen von Schriftstücken, Zeichnungen und Plänen besorgen.
EDV-Hil...