KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 22.01.2025
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Arbeiter - Gastronomie/Hotellerie - Jubiläumsgeld - Quick-Info (gültig seit )
gültig von: bis:
18. Anerkennung für langjährige Dienste
a. Als Anerkennung für langjährige Dienste im selben Betrieb hat der Arbeitnehmer nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Anspruch auf ein Jubiläumsgeld:
1.
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Dieses Jubiläumsgeld beträgt nach 10-jähriger ununterbrochener Dienstzeit einschließlich Lehrzeit | 1 Monatslohn |
nach 15-jähriger ununterbrochener Dienstzeit einschließlich Lehrzeit | 1 ½ Monatslöhne |
nach 25-jähriger ununterbrochener Dienstzeit einschließlich Lehrzeit | 2 Monatslöhne |
nach 35-jähriger ununterbrochener Dienstzeit einschließlich Lehrzeit | 2 ½ Monatslöhne |
nach 40-jähriger ununterbrochener Dienstzeit einschließlich Lehrzeit | 3 Monatslöhne |
nach 45-jähriger ununterbrochener Dienstzeit einschließlich Lehrzeit | 4 Monatslöhne |
2. Der Berechnung dieses Jubiläumsgeldes wird der am Tag des Anspruches geltende, im jeweiligen Lohnübereinkommen festgelegte Mindestmonatslohn zugrunde gelegt. Die Auszahlung hat spätestens mit der nächstfolgenden Monatsentgeltzahlung zu erfolgen. Das Jubiläumsgeld darf nicht den Umsatzprozenten entnommen werden.
3. Jubiläumsgelder, die frei...