KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 29.10.2024
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Angestellte - Gastronomie/Hotellerie - Jubiläumsgeld - Quick-Info (gültig seit )
gültig von: bis:
14. Anerkennung für langjährige Dienste (Jubiläumsgeld bzw. Treueprämie)
a) Als Anerkennung für eine langjährige ununterbrochene Dienstzeit (einschließlich Lehrzeit) im selben Betrieb hat der Angestellte Anspruch auf ein Jubiläumsgeld.
Dieses beträgt:
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nach 10 Jahren | 1 Monatsgehalt |
nach 15 Jahren | 1,5 Monatsgehälter |
nach 25 Jahren | 2 Monatsgehälter |
nach 35 Jahren | 2,5 Monatsgehälter |
nach 40 Jahren | 3 Monatsgehälter |
nach 45 Jahren | 4 Monatsgehälter |
b) Der Berechnung dieses Jubiläumsgeldes wird das am Tage des Anspruchs geltende Monatsgehalt gemäß den kollektivvertraglichen Sätzen der jeweiligen Gehaltsordnung zu Grunde gelegt. Die Auszahlung hat spätestens mit der nächstfolgenden ...