KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 17.12.2024
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Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenten und Apothekenhilfspersonal - Überstunden (gültig seit )
gültig von: bis:
IV. Arbeitszeit
(1) Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im Volldienst beträgt ohne Ruhepausen 40 Stunden.
(2) Sofern zu einem zukünftigen Zeitpunkt ein Generalkollektivvertrag zur Arbeitszeitverkürzung in Kraft tritt, wird die wöchentliche Arbeitszeit des Apothekenhilfspersonals auf 38,5 Stunden pro Woche in Anlehnung an den gegenwärtigen Handelskollektivvertrag verkürzt.
(3) Arbeitnehmer können zu einem Teildienst herangezogen werden. In diesen Fällen gebührt der aliquote Teil des nach den Bestimmungen der Gehalts- und Lohnordnung vorgesehenen Entgeltes.
Mit dem vollen Entgelt sind monatlich 173 Stunden abgegolten. Arbeiter können auch kurzfristig beschäftigt werden. Wird Reinigungspersonal zweimal täglic...