KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 17.12.2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Angestellte - Pharmazeutische Fachkräfte in öffentlichen Apotheken und Anstaltsapotheken Österreichs - Verfall (gültig seit )
gültig von: bis:
VI. Abgeltung von Mehr- und Überstunden sowie von Bereitschaftsdiensten
(1) Begriffsbestimmungen:
a)
aa) Vollarbeit
sind alle Arbeitszeiten außer Bereitschaftsdienste gem. lit. bb), unabhängig davon, ob sie bei geöffneter oder geschlossener Apotheke geleistet werden.
bb) Bereitschaftsdienste
im Sinne des Kollektivvertrages sind die Arbeitszeiten, die während der aufgrund behördlicher Einteilung zur Dienstbereitschaft (§ 8 ApoG) entstehenden zusätzlichen Dienstzeiten einer öffentlichen Apotheke geleistet werden, wenn die Apotheke für den Kundenverkehr geschlossen ist und nur die von außen anfallenden Arbeiten verrichtet werden.
b)
aa) Mehrarbeit
(§ 19d Abs. (3) AZG) liegt vor, wenn ...