KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 29.10.2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Angestellte - Pharmazeutische Fachkräfte in öffentlichen Apotheken und Anstaltsapotheken Österreichs - Bereitschaftsdienst (gültig seit )
gültig von: bis:
IV. Arbeitszeit (Auszug)
Bereitschaftsdienste
(7) Die angestellten vertretungsberechtigten Apotheker einschließlich der angestellten Apothekerleiter sind neben der im Volldienst 40-stündigen Wochennormalarbeitszeit zur Leistung der behördlich angeordneten Dienstbereitschaft am Tage und während der Nacht (im Regelfalle 18 bis 8 Uhr) nach Maßgabe nachstehender Regelungen berechtigt und verpflichtet.
Aspiranten und Dispensanten haben die gleiche Arbeitszeit mit der Einschränkung, dass sie zur Dienstbereitschaft während der Nacht nicht herangezogen werden dürfen. Während der Dienstbereitschaft sind nur die in dieser Zeit von außen anfallenden Arbeite...