KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 29.10.2024
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Arbeiter - Kleintransportgewerbe - Überstunden (gültig seit )
gültig von: bis:
Artikel VIII. Überstundenentlohnung
Die Überstundenentlohnung besteht aus dem Grundstundenlohn und einem Zuschlag. Der Grundstundenlohn beträgt 1/40 des Bruttowochenlohnes bzw. 1/173 des Bruttomonatslohnes. Ab der 41. Wochenstunde beträgt der Zuschlag 50 Prozent.
Artikel IX. Arbeiten an Samstagen, Sonn- und Feiertagsarbeit, Ruhetag
1. Grundsätzlich ist jeder Sonn- und gesetzliche Feiertag ein Ruhetag.
2. Die gesetzlichen Feiertage sind derzeit: 1. Jänner, 6. Jänner, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, 15. August, 26. Oktober, 1. November, 8. Dezember, 25. und 26. Dezember.
3. Am 24. und 31. Dezember hat die Normalarbeitszeit um 15 Uhr ohne Lohnausfall zu enden.
4. Hinsichtlich der ...