KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 17.12.2024
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Angestellte - Spedition und Logistik - Karenzzeiten (gültig seit )
gültig von: bis:
§ 10a Elternkarenz
Elternkarenz
Sofern eine Elternkarenz längstens zum zweiten Geburtstag des Kindes beansprucht wurde, hat die Dienstgeberin/der Dienstgeber spätestens drei Monate vor dem Ende der Karenz den in Karenz befindlichen Elternteil an die zuletzt bekannt gegebene Adresse schriftlich zu informieren, zu welchem Zeitpunkt die Karenz endet.
Anrechnung von Elternkarenzzeiten gemäß Mutterschutzgesetz und Väterkarenzgesetz (MSchG (Mutterschutzgesetz) und VKG (Väter-Karenzgesetz)) auf dienstzeitabhängige Ansprüche
Regelung für Geburten bis
Seniorität
Die erste Karenz im Dienstverhältnis, die nach dem beginnt, wird für das Kr...