KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 22.01.2025
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Angestellte - Steuerberater und Wirtschaftsprüfer - Karenzzeiten (gültig seit )
gültig von: bis:
XIX. Gehaltsordnung (Auszug)
1. (nicht angezeigt)
2. Gehaltstabellen
2.1. Allgemeines zu den Gehaltstabellen
2.1.1. Gemäß Art. IIIa Z 1 findet die Gehaltstabelle b) auf Dienstverhältnisse mit durchrechenbarer Arbeitszeit Anwendung.
2.1.2. Für Karenzen nach dem nach MSchG sowie VKG bei Geburten des Kindes vor dem gilt:
Zeiten von im aktuellen Angestelltenverhältnis in Anspruch genommenen gesetzlichen Elternkarenzen, sind im Ausmaß von 12 Monaten für eine Vorrückung in das nächsthöhere Berufsjahr bzw. in die nächsthöhere Beschäftigungsgruppe anzurechnen.
Für Karenzen nach dem nach MSchG sowie VKG bei Geburten des Kindes ab dem richtet sich die Anrechnung von Karenzzeiten im laufenden Dienstverhältnis nach MSchG sowie VKG.
Erklärung: Nach der zum geltenden Rechtslage wären dies derzeit bis zu 22 Monate an Karenzzeiten pro Kind.
Für diese gesetzlichen Elternkarenzen werden weiters 12 Monate auf die Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (Unglücksfall), das Urlaubsausmaß sowie auf das Jubiläumsgeld/Anerkennungszulage gem. Pkt. IX Z 1 angerechnet. Im aktuellen A...