KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 26.11.2025
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Angestellte - Steuerberater und Wirtschaftsprüfer - Karenzzeiten (gültig seit )
gültig von: bis:
XIX. Gehaltsordnung (Auszug)
1. (nicht angezeigt)
2. Gehaltstabellen
2.1. Allgemeines zu den Gehaltstabellen
2.1.1. Gemäß Art. IIIa Z 1 findet die Gehaltstabelle b) auf Dienstverhältnisse mit durchrechenbarer Arbeitszeit Anwendung.
2.1.2. Für Karenzen nach dem nach MSchG sowie VKG bei Geburten des Kindes vor dem gilt:
Zeiten von im aktuellen Angestelltenverhältnis in Anspruch genommenen gesetzlichen Elternkarenzen, sind im Ausmaß von 12 Monaten für eine Vorrückung in das nächsthöhere Berufsjahr bzw. in die nächsthöhere Beschäftigungsgruppe anzurechnen.