Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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IV. Verfahren und Kontrollen
Artikel 93
(ex-Artikel 73 EGV)
Mit den Verträgen vereinbar sind Beihilfen, die den Erfordernissen der Koordinierung des Verkehrs oder der Abgeltung bestimmter, mit dem Begriff des öffentlichen Dienstes zusammenhängender Leistungen entsprechen.
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 73 EGV
IV. Verfahren und Kontrollen
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Die in Art. 108 vorgesehenen Verfahren und Kontrollen sind grds. auch im Rahmen des Art. 93 anwendbar (EuGH, Rs. 156/77, KOM/Belgien, Slg. 1978, 1881). Allerdings geht VO (EG) Nr. 1370/2007 (Erwägungsgründe 34, 35) davon aus, dass die in Übereinstimmung mit ihr gewährten Ausgleichsmaßnahmen von der Pflicht zur vorherigen Unterrichtung der KOM ausgenommen werden können. Auch VO (EWG) Nr. 1192/69 gibt zwar der KOM das Recht, alle erforderlichen Auskünfte zur Anwendung der VO zu verlangen, erklärt jedoch das Verfahren zur vorherigen Unterrichtung der KOM nach Art. 108 Abs. 3 für nicht anwendbar.