Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

IV. Verfahren und Kontrollen

Artikel 93

(ex-Artikel 73 EGV)

Mit den Verträgen vereinbar sind Beihilfen, die den Erfordernissen der Koordinierung des Verkehrs oder der Abgeltung bestimmter, mit dem Begriff des öffentlichen Dienstes zusammenhängender Leistungen entsprechen.

Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza

ex-Artikel 73 EGV

IV. Verfahren und Kontrollen

11

Die in Art. 108 vorgesehenen Verfahren und Kontrollen sind grds. auch im Rahmen des Art. 93 anwendbar (EuGH, Rs. 156/77, KOM/Belgien, Slg. 1978, 1881). Allerdings geht VO (EG) Nr. 1370/2007 (Erwägungsgründe 34, 35) davon aus, dass die in Übereinstimmung mit ihr gewährten Ausgleichsmaßnahmen von der Pflicht zur vorherigen Unterrichtung der KOM ausgenommen werden können. Auch VO (EWG) Nr. 1192/69 gibt zwar der KOM das Recht, alle erforderlichen Auskünfte zur Anwendung der VO zu verlangen, erklärt jedoch das Verfahren zur vorherigen Unterrichtung der KOM nach Art. 108 Abs. 3 für nicht anwendbar.

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