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Kommentar EU-Verträge
Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Dokumentvorschau
Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

Anhang zu Art. 49-62

1

Die Fülle der Liberalisierungs-RLen im Niederlassungs- und Dienstleistungsrecht kann bei der Kommentierung zu Art. 49 ff. und 56 ff. nicht im Einzelnen behandelt werden. Da bei bestimmten Materien nähere Erläuterungen geboten sind, wird nachfolgend in alphabetischer Reihenfolge der gegenwärtige Stand der Liberalisierung in ausgewählten Bereichen dargestellt (s. im Übrigen das Verzeichnis sämtlicher Sekundärrechtsakte der EU, den „Fundstellennachweis des geltenden Gemeinschaftsrechts“, der in halbjährlichem Abstand von der KOM herausgegeben wird, außerdem in elektronischer Form verfügbar ist: www.eur-lex.europa.eu/de/legis/latest/index.htm). Gleichzeitig werden die wichtigsten Urteile des EuGH zu den einzelnen Gebieten hier aufgeführt, auch wenn sie teilweise Gegenstand der allgemeinen Kommentierung waren.

Vorab ist zu bemerken, dass mit der RL 2005/36/EG des EP und des Rates v. (ABl. L 255/22) über die Anerkennung von Berufsqualifikationen eine sektorenübergreifende Regelung erlassen wurde, die eine Vielzahl der früheren Einzel-RLen abgelöst hat. Durch die neue RL kam es zu einer umfassenden Änderung des gemeinschaftlichen Systems der Anerkennung von Berufsqualifikationen. Sie erfasst nämlich – abgesehen von einigen Ausnahmen wie z. B. Rechtsanwälten und Notaren – alle beruflichen Tätigkeiten, bei denen die Aufnahme oder Ausübung direkt oder indirekt durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden ist. Am präsentierte die KOM nach öffentlichen Konsultationen sowie Vorlage eines Grünbuchs (2011 (367) endg.) einen Vorschlag zur Modernisierung der RL 2005/36/EG (KOM 2011 (883) endg.). Vorgesehen ist u.a. die Einführung eines Europäischen Berufsausweises, die Modernisierung des Systems der automatischen Anerkennung, die Gewährleistung eines erleichterten Zugangs zu Informationen über die Berufsanerkennung sowie die Vereinfachung der Bedingungen für eine dauerhafte Niederlassung.

2

Architekten:

  • RL 2005/36/EG des EP und des Rates v. , (ABl. L 255/22) über die Anerkennung von Berufsqualifikationen;

  • EuGH, C‑310/90, Egle, Slg. 1992, I‑177 u. C‑166/91, Bauer, Slg. 1992, I‑2797, beide zur Anerkennung praktischer Ausbildungszeiten im Rahmen eines Fachhochschulstudiums; C‑447/93, Dreessen, Slg. 1994, I‑4087, zur Anerkennung eines in einer anderen Fachrichtung erworbenen Ingenieurdiploms; C‑225/98, KOM/Frankreich, Slg. 2000, I‑7445, Mitgliedschaft in Architektenkammer ist unzulässige Bietungsvoraussetzung im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe; C‑298/99, KOM/Italien, Slg. 2002, I‑3129, zu den Modalitäten der Diplomanerkennung – das Erfordernis einer Infrastruktur für vorübergehende Dienstleistungen ist unzulässig; C‑417/02, KOM/Griechenland, Slg. 2004, I‑7973, überlange Dauer des Verfahrens zur Eintragung in die Technikerkammer.

3

Baugewerbe:

  • RL 96/71/EG des EP und des Rates v. (ABl. 1997 L 18/1) über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen;

  • EuGH, C‑369/96 u. C‑376/96, Arblade und Leloup, Slg. 1999, I‑8453, beide zum tariflichen Mindestlohn sowie zu Polizei- und Sicherheitsgesetzen; C‑49/98, Finalarte, Slg. 2001, I‑7831, bezahlter Urlaub; zur Arbeitnehmerentsendung: C‑165/98, Mazzoleni, Slg. 2001, I‑2189 und C‑164/99, Portugaia, Slg. 2002, I‑787, beide zum gesetzlichen Mindestlohn; C‑493/99, KOM/Deutschland, Slg. 2001, I‑8163, Ausschluss von Unternehmen, die nicht an einem Tarifvertrag des jeweiligen Sektors beteiligt sind, ist unzulässig; C‑341/02, KOM/Deutschland, Slg. 2005, I‑2733, von einem Arbeitgeber mit Sitz in anderem MS an nach Deutschland entsandte Arbeitnehmer gezahlte Zulagen und Zuschläge sind Bestandteile des Mindestlohns; C‑60/03, Wolff & Müller, Slg. 2004, I‑9553, Zulässigkeit einer nat. Regelung, nach der ein Bauunternehmer, der einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Bauleistungen beauftragt, für die Verpflichtungen dieses Unternehmers zur Zahlung des Mindestentgelts an einen Arbeitnehmer haftet; C‑445/03, KOM/Luxemburg, Slg. 2004, I‑10191 und C‑244/04, KOM/Deutschland, Slg. 2006, I-885, beide zu unzulässigen Voraussetzungen für die Aufnahme von aus anderen MS als Arbeitnehmer entsandten Drittstaatsangehörigen; C-168/04, KOM/Österreich, Slg. 2006, I-9041, zur Pflicht zur Einholung einer sog. „EU-Entsendebestätigung“ vor der Entsendung drittstaatsangehörige Arbeitnehmer; C-341/05, Laval u. Partneri, Slg. 2007, I-11767, zu von Gewerkschaften organisierten Streikmaßnahmen, mit denen ein ausländisches Bauunternehmen gezwungen werden soll, einem Tarifvertrag beizutreten; C-346/06, Rüffert, Slg. 2008, I-1989, zur Verpflichtung für öffentliche Auftraggeber, Aufträge nur an Unternehmen zu vergeben, die sich verpflichten, mindestens das am Ort der Ausführung tarifvertraglich vorgesehene Entgelt zu zahlen; C-319/06, KOM/Luxemburg, Slg. 2008, I-4323, zur Pflicht zur Vorlage von Entsendungsunterlagen auf formlose Anfrage der nationalen Behörden sowie zur Benennung eines im Aufnahme-MS ansässigen Ad-hoc-Vertreters; C-515/08, Dos Santos Palhota, Slg. 2010, I-9133 zur Pflicht der Vorlage einer vorherigen Entsendeanmeldung; , C-307/09 - C-309/09, Vicoplus u.a., Slg. 2011, I-0000 betreffend den Zugang polnischer Staatsangehöriger zum Arbeitsmarkt der Staaten, die zum Zeitpunkt des Beitritts Polens bereits MS der EU waren sowie das Erfordernis einer Beschäftigungserlaubnis für die Überlassung von Arbeitnehmern.

4

Elektrizität, Gas, Wasser und sanitäre Dienste:

  • RL 2005/36/EG des EP und des Rates v. (ABl. L 255/22) über die Anerkennung von Berufsqualifikationen.

5

Film, Rundfunk und Fernsehen:

  • RL 2010/13/EU und des Rates v. (ABl. L 95/1). Zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste.

  • RL 98/84/EG des EP und des Rates v. (ABl. L 320/54) über den rechtlichen Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten;

  • RL 2005/36/EG des EP und des Rates v. , (ABl. L 255/22) über die Anerkennung von Berufsqualifikationen;

  • RL 2002/21/EG des EP und des Rates v. (ABl. L 108/33) über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (Rahmen-RL);

  • EuGH, Rs. 155/73, Sacchi, Slg. 1974, 409; Rs. 52/79, Debauve, Slg. 1980, 833; Rs. 62/79, Coditel I, Slg. 1980, 881 u. Rs. 262/81, Coditel II, Slg. 1982, 3381, bzgl. der Vorführungsrechte für Kinofilme bei Übertragung durch Kabelfernsehen in einem anderen MS; Rs. 352/85, Bond van Adverteerders, Slg. 1988, 2085; C‑260/89, Elliniki Radiophonia Tileorassi, Slg. 1991, I‑2925; C‑288/89, Stichting Gouda, Slg. 1991, I‑4007; C‑353/89, KOM/Niederlande, Slg. 1991, I‑4069; C‑211/91, KOM/Belgien, Slg. 1992, I‑6757; C‑148/91, Veronica Omroep, Slg. 1993, I‑487; C‑17/92, Federación de Distribuidores Cinematográficos, Slg. 1993, I‑2239: die Koppelung des Vertriebs von Filmen aus Drittländern mit dem Vertrieb von einer entsprechenden Anzahl von nationalen Filmen verstößt gegen ex-Art. 49 EG (jetzt Art. 56); C‑23/93, TV10, Slg. 1995, I‑4795; C‑412/93, Leclerc-Siplec, Slg. 1995, I‑179; C‑222/94, KOM/Vereinigtes Königreich, Slg. 1996, I‑4025; C‑320/94, Reti Televisive Italiane u. a., Slg. 1996, I‑6471; C‑11/95, KOM/Belgien, Slg. 1996, I‑4115; C‑34/95, de Agostini u. a., Slg. 1997, I‑3843; C‑14/96, Denuit, Slg. 1997, I‑2785; C‑56/96, VT4, Slg. 1997, I‑3143; C‑6/98, ARD, Slg. 1999, I‑7599, zu Werbefenstern während der Sendezeit; C‑164/98, DIR International Film Srl, Slg. 2000, I‑447, zu den Förderbedingungen für das Gemeinschaftsprogramm MEDIA; C‑390/99, Canal Satélite, Slg. 2002, I‑607; C‑245/ 01, RTL, Slg. 2003, I‑12489, zu den Begriffen „Fernsehfilm“ und „Reihe“; C‑429/02, Bacardi France, Slg. 2004, I‑6613 und C‑262/02, KOM/Frankreich, Slg. 2004, I‑6569, Verbot der indirekten Fernsehwerbung für alkoholische Getränke bei der Übertragung von binationalen Sportveranstaltungen; C‑89/04, Mediakabel, Slg. 2005, I-4891, zu den Begriffen „Fernsehsendung“ und „Fernsehdienst“; C-195/06, Kommunikationsbehörde Austria, Slg. 2007, I-8817, zu den Begriffen „Teleshopping“ und „Fernsehwerbung“; C-438/04, Mobistar, Slg. 2006, I-6675; C-262/06, Deutsche Telekom, Slg. 2007, I-10057; C-426/05, Tele2, Slg. 2008, I-685; C-82/07, Comisión del Mercado de las Telecomunicaciones, Slg. 2008, I-1265, zur RahmenRL; EuGH, C-222/07, UTECA, Slg. 2009, I-1407, zu einer Verpflichtung der Fernsehveranstalter, einen bestimmten Prozentsatz ihrer Betriebseinnahmen auf die Vorfinanzierung europäischer Spiel- und Fernsehfilme und davon wiederum einen bestimmten Prozentsatz auf Werke, deren Originalsprache eine der Amtssprachen dieses MS ist, zu verwenden; C-389/08, Base, Slg. 2010, I-9073 zur Berechnung der Kosten der Universaldienstverpflichtungen sowie der Bestimmung der unzumutbaren Belastung; , C-52/10, Alter Channel, Slg. 2011, I-0000 zum Begriff „Schleichwerbung“; , C-244/10 u. C-245/10, Mesopotamia Broadcast, Slg. 2011, I-0000 zum Verbot der Weiterverbreitung von in Dänemark ausgestrahlten Sendungen in kurdischer Sprache in Deutschland mit der Begründung, dass diese gegen den im deutschen Verfassungsrecht verankerten Gedanken der Völkerverständigung verstoßen; , C-403/08 u. C-429/08, Football Association Premier League, Slg. 2011, I-0000 ein Lizenzsystem für die Weiterverbreitung von Fußballspielen, das Rundfunkanstalten eine gebietsabhängige Exklusivität für einzelne MS einräumt und den Fernsehzuschauern untersagt, diese Sendungen in den anderen MS mittels einer Decoderkarte anzusehen, verstößt gegen das EU-Recht; , C-281/09, KOM/Spanien, Slg. 2011, I-0000 Verstoß gegen die Fernseh-RL durch überlange Ausstrahlung verschiedener Formen von Werbung

6

Finanzdienstleistungen, Bank- und Börsenwesen:

Die Herstellung eines einheitlichen Bankenmarktes geschah zunächst durch die Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen, also Maßnahmen für eine erleichterte Niederlassung in einem anderen MS. Mittlerweile spielen jedoch auch grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen eine große Rolle, die in der jüngeren Vergangenheit Gegenstand intensiver Regelungen waren. Auch die Währungsunion brachte mannigfaltige Neuerungen mit sich. Im Einzelnen:

  • RL 86/635/EWG des Rates v. (ABl. L 372/1) über den Jahresabschluss und den konsolidierten Abschluss von Banken und anderen Finanzinstituten, mit detaillierten Bilanzvorschriften;

  • RL 89/117/EWG des Rates v. (ABl. L 44/40) über die Pflichten der in einem anderen MS eingerichteten Zweigniederlassungen von Kreditinstituten und Finanzinstituten mit Sitz außerhalb dieses MS zur Offenlegung von Jahresabschlussunterlagen;

  • RL 94/19/EG des EP und des Rates v. (ABl. L 135/5) über Einlagensicherungssysteme;

  • RL 97/5/EG des EP und des Rates v. (ABl. L 43/25) über grenzüberschreitende Überweisungen;

  • RL 97/9/EG des EP und des Rates v. (ABl. L 84/22) über Systeme für die Entschädigung der Anleger;

  • RL 2001/34/EG des EP und des Rates v. (ABl. L 184/1) über die Zulassung von Wertpapieren zur amtlichen Börsennotierung und über die hinsichtlich dieser Wertpapiere zu veröffentlichenden Informationen;

  • RL 2002/65/EG des EP und des Rates v. (ABl. L 271/16) über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher;

  • RL 2003/6/EG des EP und des Rates v. (ABl. L 96/16) über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation (Marktmissbrauch);

  • RL 2003/71/EG des EP und des Rates v. (ABl. L 345/64) betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, und zur Änderung der RL 2001/ 34/EG;

  • RL 2004/39/EG des EP und des Rates v. (ABl. L 145/1) über Märkte für Finanzinstrumente, zur Änderung der RLen 85/611/EWG und 93/6/EWG des Rates und der RL 2000/12/EG des EP und des Rates und zur Aufhebung der RL 93/22/EWG des Rates;

  • RL 2006/48/EG des EP und des Rates vom (ABl. L 177/1) über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute;

  • RL 2006/49/EG des EP und des Rates v. (ABl. L 177/201) über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten;

  • RL 2009/110/EG des EP und des Rates v. (ABl. L 267/7) über die Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E-Geld-Instituten, zur Änderung der RLen 2005/60/EG und 2006/48/EG sowie zur Aufhebung der RL 2000/46/EG; EuGH, C‑101/94, KOM/Italien, Slg. 1996, I‑2691, zur Unzulässigkeit des Ansässigkeitserfordernisses für Wertpapiermakler; C‑233/94, Deutschland/Parlament und Rat, Slg. 1997, I‑2405, keine Nichtigkeit der Einlagensicherungs-RL; C‑222/95, Parodi, Slg. 1997, I‑3899, zu Hypothekardarlehen in Form einer mit dem Kapitalverkehr verbundenen Dienstleistung, Reichweite des ex-Art. 49 EG (jetzt Art. 56) vor In-Kraft-Treten der RL 89/646/EWG; C‑366/97, Romanelli, Slg. 1999, I‑855, zur gewerbsmäßigen Entgegennahme von Einlagen von Unternehmen, die keine Kreditinstitute sind; EuGH, C‑153/00, der Weduwe, Slg. 2002, I‑11319, zum Bankgeheimnis in Luxemburg; C‑356/00, Testa u. a., Slg. 2002, I‑10797, zur Definition des Begriffs „Verwaltung von Portefeuilles“; C‑222/02, Paul, Slg. 2004, I‑9425, zur Frage der Staatshaftung für mangelnde Bankenaufsicht; C‑384/02, Grøngaard und Bang, Slg. 2005, I-9939, zur Weitergabe von Insiderinformationen an Dritte; C‑442/02, Caixa Bank, Slg. 2004, I‑8961, zum Verbot der Verzinsung von Sichteinlagen; C-391/04, Ypourgos Oikonomikon, Slg. 2007, I-3741, zu den Begriffen „Insider-Information“ und „Ausnutzung einer Insider-Information“; C-522/04, KOM/Belgien, Slg. 2007, I-5701, zur unterschiedlichen Besteuerung von Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung; C-430/05, Ntionik Anonymi Etaireia Emporias, Slg. 2007, I-5835, zur Veröffentlichung unrichtiger Angaben im Börsenprospekt; C-45/08, Spector Photo Group, Slg. 2009, I-12073 zum Begriff „Insider-Geschäft“; , C-445/09, IMC Securities, Slg. 2011, I-0000 zum Begriff der „Marktmanipulation“, , C-248/11, Nilas; Slg. 2011, I-0000 zum Begriff „geregelter Markt", , C-19/11, Geltl, Slg. 2011, I-0000 zu Insiderinformationen.

7

Friseure:

  • RL 2005/36/EG des EP und des Rates v. (ABl. L 255/22) über die Anerkennung von Berufsqualifikationen;

  • EuGH, C‑29/94, Aubertin u. a., Slg. 1995, I‑301 – RL nicht gerichtet auf Harmonisierung der nationalen Vorschriften, umgekehrte Diskriminierung.

8

Handel (Dienstleistungen im Groß- und Einzelhandel):

  • RL 2005/36/EG des EP und des Rates v. (ABl. L 255/22) über die Anerkennung von Berufsqualifikationen;

  • EuGH, Rs. 198/86, Conradi, Slg. 1987, 4469, zur Abgrenzung Großhandel – Einzelhandel bei Ausübung der Niederlassungsfreiheit; C‑418/93, Semeraro Caso Uno u. a., Slg. 1996, I‑2975, kein eigenständiger Anwendungsbereich der RL im Verhältnis zu ex-Art. 43 EG (jetzt Art. 49); , C-400/08, KOM/Spanien, Slg. 2011, I-0000 ein MS kann die Eröffnung großer Einzelhandelseinrichtungen nicht von wirtschaftlichen Erwägungen wie den Auswirkungen auf die bestehenden Einzelhandelsgeschäfte abhängig machen.

9

Handelsvertreter:

  • RL 86/653/EWG des Rates v. (ABl. L 382/17) zur Koordinierung der Rechtsvorschriften der MS betreffend die selbständigen Handelsvertreter;

  • EuGH, C‑104/95, Kontogeorgas, Slg. 1996, I‑6656, Voraussetzungen, unter denen der Provisionsanspruch entsteht, Zugehörigkeit eines Kunden zum Geschäftsbezirk des Vertreters; C‑215/97, Bellone, Slg. 1998, I‑2191, Gültigkeit des Handelsvertretervertrages nicht von dessen Aufnahme in Register abhängig; C‑381/98, Ingmar GB Ltd, Slg. 2000, I‑9305, zum territorialen Anwendungsbereich der RL; C‑456/98 Centrosteel Srl, Slg. 2000, I‑6007, wiederum zur Registereintragung; C‑485/01, Caprini, Slg. 2003, I‑2371, Eintragung in das Handelregister als Vorbedingung für Eintragung in das Unternehmensregister; C-465/04, Honyvem Informazioni Commerciali, Slg. 2006, I-2879; EuGH, C-348/07, Turgay Semen, Slg. 2009, I-2341, beide zur Bestimmung der Höhe des Ausgleichsanspruchs bei Beendigung des Vertragsverhältnisses; C-3/04, Poseidon Chartering, Slg. 2006, I-2505, zur Verlängerung eines einzigen Vertrages während mehrerer Jahre; C-19/07, Paul Chevassus-Marche, Slg. 2008, I-159, zum Provisionsanspruch eines Vertreters, dem ein Bezirk zugewiesen ist, bei Geschäftsabschlüssen ohne Beteiligung des Unternehmers; C-203/09, Volvo Car Germany, Slg. 2010, I-10721 zum Anspruch des Handelsvertreters auf einen Ausgleich bei Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Unternehmer.

10

Handwerk:

  • EuGH, C‑58/98, Corsten, Slg. 2000, I‑7919; C‑165/98, Mazzoleni, Slg. 2001, I‑2189, Minimallöhne; C‑215/01, Schnitzer, Slg. 2003, I‑14847, zur Pflicht zur Eintragung in die Handwerksrolle.

11

Hotel- und Gaststättengewerbe:

  • RL 2005/36/EG des EP und des Rates v. (ABl. L 255/22) über die Anerkennung von Berufsqualifikationen.

12

Immobiliengeschäfte:

  • RL 2005/36/EG des EP und des Rates v. (ABl. L 255/22) über die Anerkennung von Berufsqualifikationen;

  • EuGH, C‑330/90 u. C‑331/90, Lopez Brea und Hidalgo Palacios, Slg. 1992, I‑323 und C‑147/91, Ferrer Laderer, Slg. 1992, I‑4097: nationale Regelungen können bestimmte Tätigkeiten ausschließlich Personen vorbehalten, die den gesetzlich geregelten Beruf des Immobilienmaklers ausüben; C‑302/97, Konle, Slg. 1999, I‑3099, C‑423/98, Albore, Slg. 2000, I‑5965, sowie C‑515/99, C‑519/99 bis C‑524/99 u. C‑526/99 bis C‑540/99, Reisch u. a., Slg. 2002, I‑2157, zum Verbot des Immobilienerwerbs von Ausländern.

13

Land- und Forstwirtschaft:

  • RL 2005/36/EG des EP und des Rates v. (ABl. L 255/22) über die Anerkennung von Berufsqualifikationen.

14

Medizinische Berufe (Ärzte, Apotheker, medizinische Hilfstätigkeiten):

  • RL 2005/36/EG des EP und des Rates v. (ABl. L 255/22) über die Anerkennung von Berufsqualifikationen;

  • EuGH, Rs. 136/78, Auer I, Slg. 1979, 437, Rs. 271/82, Auer II, Slg. 1983, 2727, und Rs. 5/83, Rienks, Slg. 1983, 4233, zur Berufsausübung von Tierärzten unter Maßgabe der RLen 78/1026/EWG und 78/1027/EWG; Rs. 246/80, Broekmeulen, Slg. 1981, 2311 und Rs. 96/85, KOM/Frankreich, Slg. 1986, 1475, zur Berufsausübung der Zahnärzte; Rs. 131/85, Guel, Slg. 1986, 1573, Rs. 98/85, Rs. 162/85 und Rs. 258/85, Bertini und Bisignani, Slg. 1986, 1885, zum Numerus clausus in medizinischen Fakultäten; Rs. 29/84, KOM/Deutschland, Slg. 1985, 1661, zu nationalen Einzelfallprüfungen bez. der Gleichwertigkeit von Diplomen bei Krankenpflegern; C‑61/89, Bouchoucha, Slg. 1990, I‑3551, zur Zweckrichtung der RL 76/363/EWG und der Berufsausübung der Ärzte; C‑351/90, KOM/Luxemburg, Slg. 1992, I‑3945, zum Verbot einer Zweitpraxis in einem anderen MS bei Ärzten, Zahnärzten und Tierärzten; C‑319/92, Haim I, Slg. 1994, I‑425 und C‑154/93, Tawil-Albertini, Slg. 1994, I‑451, zur Frage der Anerkennung des Diploms eines Drittstaates, welches bereits von einem anderen MS anerkannt wurde; C‑40/93, KOM/Italien, Slg. 1995, I‑1319, zur unzulässigen Ausdehnung einer Ausnahmefrist für die Anerkennung der vor Schaffung des Zahnarztberufs in Italien erworbenen Diplome; C‑277/93, KOM/Spanien, Slg. 1994, I‑5515, zur Entlohnungspflicht für die Ausbildung an staatlichen Kliniken; C‑307/94, KOM/Italien, Slg. 1996, I‑1011, zur Missachtung der Verpflichtungen gemäß der RL 85/432/EWG durch Nicht-Aufnahme einer Rückwirkungsbestimmung bei verspäteter Umsetzung; C‑69/96–79/96, Garofalo u. a., Slg. 1997, I‑5603, zum Recht auf Anerkennung wohlerworbener Rechte; C‑93/97, Fédération belge des chambres syndicales de médecins, Slg. 1998, I‑4837, zu Voraussetzungen des Zugangs zur spezifischen Ausbildung in der Allgemeinmedizin; C‑158/96, Kohll, Slg. 1998, I‑1931 und C‑157/99, Smits-Geraets, Slg. 2001, I‑5473, zur Erstattung von Behandlungskosten in einem anderen MS; C‑424/97, Haim II, Slg. 2000, I‑5123, zum Schadensersatz wegen verweigerter Diplomanerkennung; C‑371/97, Gozza, Slg. 2000 I‑7881, C‑16/99, Erpelding Slg. 2000, I‑6821, C‑202/99, KOM/Italien, Slg. 2001, I‑9319 und C‑204/01, Klett, Slg. 2002, I‑10007, zur Anerkennung eines Zahnarztdiploms; C‑232/99, KOM/Spanien, Slg. 2002, I‑4235; C‑294/00 Deutsche Paracelsus Schulen, Slg. 2002, I‑6515, zur Zulassung von Heilpraktikern; C‑385/99, Müller-Fauré und van Riet, Slg. 2003, I‑4509, C‑56/01, Inizan, Slg. 2003, I‑12403 sowie C‑8/02, Leichtle, Slg. 2004, I‑2641, zur Erstattung von Behandlungskosten in anderen MS; C‑110/01, Tennah-Durez, Slg. 2003, I‑6239, zur Berücksichtigung von Ausbildungszeiten in einem Drittstaat; C‑437/03, KOM/Österreich, Slg. 2005, I‑9373 – Dentisten; C-372/04, Watts, Slg. 2006, I-4325; C-444/05, Aikaterini Stamatelaki, Slg. 2007, I-3185, beide zur Erstattung von Behandlungskosten in einem anderen MS; ebenso C-173/09, Elchinov, Slg. 2010, I-8889; , C-255/09, KOM/Portugal, Slg. 2011, I-0000 und C-490/09, KOM/Luxemburg, Slg. 2011,I-247 (vgl. zur Kostenerstattung von in einem anderen MS erbrachten Leistungen die am verabschiedete RL 2011/24/EU über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung, ABl. L 88/45)

15

Rechtsanwälte:

  • RL 77/249/EWG des Rates v. (ABl. L 78/17) zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs der Rechtsanwälte;

  • RL 98/5/EG des EP und des Rates v. (ABl. L 77/36) zur Erleichterung der ständigen Ausübung des Rechtsanwaltsberufs in einem anderen MS als dem, in dem die Qualifikation erworben wurde – eine Klage der luxemburgischen Regierung, mit der versucht worden war, die RL als ungültig aufheben zu lassen, scheiterte vor dem EuGH, C‑168/98, Luxemburg/EP und Rat, Slg. 2000, I‑9131;

  • EuGH, Rs. 2/74, Reyners, Slg. 1974, 631 und Rs. 71/76, Thieffry, Slg. 1977, 765, allgemein zur grenzüberschreitenden Anwaltstätigkeit; Rs. 107/83, Klopp, Slg. 1984, 2971, Zulassung in einem MS darf nicht aus dem Grund versagt werden, weil bereits eine Zulassung und Niederlassung in einem anderen MS besteht; Rs. 292/86, Gullung, Slg. 1988, 111, Zulassungserfordernis ist grundsätzlich nicht in Frage gestellt, wenn die Zulassung den Angehörigen aller MS ohne Diskriminierung offen steht; C‑340/89, Vlassopoulou, Slg. 1991, I‑2357, zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen; Rs. 427/85, KOM/Deutschland, Slg. 1988, 1123 u. C‑294/89, KOM/Frankreich, Slg. 1991, I‑3591, die von Art. 4 der RL vorgesehene Möglichkeit, einem dienstleistenden Rechtsanwalt aus einem anderen MS aufzuerlegen, seine Tätigkeit „im Benehmen mit einem zugelassenen nationalen Rechtsanwalt“ auszuüben, muss restriktiv gehandhabt werden: so darf nicht verlangt werden, dass der nationale Rechtsanwalt bei dem Gericht zugelassen ist, an dem die Tätigkeit seines ausländischen Kollegen erfolgt, dass eine „physische Begleitung“ erfolgt beim Auftreten vor Gericht, dem Besuch von Mandanten in Strafvollzugsanstalten etc.; ausgeschlossen ist das „Benehmen“ mit einem nationalen Kollegen bei Tätigkeiten, für die ein Anwaltszwang nicht vorgesehen ist (vgl. auch EuGH, C‑55/94, Gebhard, Slg. 1995, I‑4165; C‑145/ 99, KOM/Italien, Slg. 2002, I‑2235, Erfordernis einer Infrastruktur für vorübergehende Berufstätigkeit ist unzulässig; C‑309/99, Wouters, Slg. 2002, I‑1577, Verbot einer Sozietät zwischen Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern ist zulässig); C‑289/02, AMOK Verlags GmbH, Slg. 2003, I‑15059, zur Höhe der Erstattung von Anwalts- und Gerichtskosten bei Vertretung durch in anderem MS niedergelassenen Rechtsanwalt; C‑313/01, Morgenbesser, Slg. 2003, I‑13467, zur Eintragung in das Rechtsanwaltspraktikantenregister; verb. Rs. C-94/04 u. C-202/04, Cipolla u. a., Slg. 2006, I-11421, zu einem nationalen Verbot, durch Vereinbarung von den in der Gebührenordnung festgelegten Mindesthonoraren abzuweichen; C-506/04, Wilson, Slg. 2006, I-8613 und C-193/05, KOM/Luxemburg, Slg. 2006, I-8673, Kenntnisse der Sprache des Aufnahme-MS als Voraussetzung für die Eintragung als europäischer Rechtsanwalt; C-225/09, Jakubowska, Slg. 2010, I-12329 betreffend eine nationale Vorschrift, nach der die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes mit einer Teilzeitbeschäftigung im öffentlichen Dienst unvereinbar ist und die Streichung aus dem Anwaltsverzeichnis zur Folge hat; C-118/09, Koller, Slg. 2010, I-13627 betreffend die Eintragung bei der Berufskammer eines anderen MS als desjenigen, in dem der Studienabschluss als gleichwertig anerkannt worden ist; , C-359/09, Ebert, Slg. 2011, I-0000 betreffend die ständige Ausübung des Rechtsanwaltsberufes in einem anderen MS als dem, in dem die Qualifikation erworben wurde und die Eintragung bei einer Berufskammer des AufnahmeMS; , C-565/08, KOM/Italien, Slg. 2011, I-0000 Vereinbarkeit der italienischen Regelung über Höchstsätze für Rechtsanwaltsgebühren mit den Vorschriften über die Dienstleistungsfreiheit.

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Reiseveranstaltung und -vermittlung:

  • RL 90/314/EWG des Rates v. (ABl. L 158/59) über Pauschalreisen;

  • RL 2005/36/EG des EP und des Rates v. (ABl. L 255/22) über die Anerkennung von Berufsqualifikationen;

  • EuGH, C‑178/94, Dillenkofer u. a., Slg. 1996, I‑4845, zur Bestimmung eines den einzelnen eingeräumten Rechts nach Art. 7 der RL als Bedingung für den gemeinschaftsrechtlich begründeten Staatshaftungsanspruch; C‑364/96, Verein für Konsumenteninformation, Slg. 1998, I‑2949, zum Umfang des Art. 7; C‑410/96, Ambry, Slg. 1998, I‑7875, zur Stellung einer finanziellen Sicherheit; C‑140/97, Rechberger, Slg. 1999 I‑3499 und C‑237/97, AFS, Slg. 1999, I‑825, zur Bestimmung des Geltungsbereichs der RL; C‑168/00, Simone Leitner, Slg. 2002, I‑2631, zum Ersatz des immateriellen Schadens; C‑400/00, Club-Tour, Slg. 2002, I‑4051, zum Begriff der Pauschalreise; , C-134/11, Blödl-Pawlik, Slg. 2011, I-0000, zum Umfang des Art. 7.

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Skilehrer:

  • EuGH, C‑142/01, KOM/Italien, Slg. 2002, I‑4541, zu den Voraussetzungen einer Diplom-Anerkennung.

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Telekommunikation:

Die Liberalisierung des von staatlichen Dienstleistungsmonopolen und Ausschließlichkeitsrechten geprägten Sektors kann in weiten Teilen als erreicht bezeichnet werden. Seit dem sind die grundlegenden Dienste vollständig liberalisiert. Tief greifende Umgestaltungen der nationalen Rechtsordnung gingen mit dieser Entwicklung einher.

  • RL 1999/5/EG des EP und des Rates v. (ABl. L 91/10) über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und die gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität;

  • RL 2002/21/EG des EP und des Rates v. (ABl. L 108/33) über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (Rahmen-RL);

  • RL 2002/77/EG der KOM v. (ABl. L 249/21) über den Wettbewerb auf den Märkten für elektronische Kommunikationsnetze und ‑dienste;

  • RL 2008/63/EG der KOM vom (ABl. L 162/20) über den Wettbewerb auf dem Markt für Telekommunikationsendeinrichtungen;

  • der Vollständigkeit halber sei die RL 2002/58/EG des EP und des Rates v. (ABl. L 201/37) über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation erwähnt.

Die bisher weitgehend getrennt verlaufende Entwicklung in den Bereichen Telekommunikation, Medien und Informationsgesellschaft wird in Anbetracht des Zusammenwachsens der Übertragungswege und der schwindenden Unterscheidbarkeit der klassischen Formen und Inhalte in absehbarer Zeit zu einer Konvergenz der Regelungen führen (vgl. Grünbuch der KOM (1997) 623 endg.).

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Vermittlertätigkeiten in Handel, Industrie und Handwerk:

  • RL 2005/36/EG des EP und des Rates v. (ABl. L 255/22) über die Anerkennung von Berufsqualifikationen.

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Versicherungswesen:

  • RL 91/674/EWG des Rates v. (ABl. L 374/7) über den Jahresabschluss und den konsolidierten Abschluss von Versicherungsunternehmen (vgl. zu den erforderlichen Umsetzungsmaßnahmen: EuGH, C‑360/95, KOM/Spanien, Slg. 1997, I‑7337) sowie RL 98/78/EG des EP und des Rates v. (ABl. L 330/1) über die zusätzliche Beaufsichtigung der einer Versicherungsgruppe angehörenden Versicherungsunternehmen;

  • RL 2002/92/EG des EP und des Rates v. (ABl. L 9/3) über Versicherungsvermittlung;

  • RL 2009/38/EG des EP und des Rates v. (ABl. L 335/1). betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II)

  • - EuGH, C-118/96, Safir, Slg. 1998, I-1897 zur Behinderungen der Dienstleistungsfreiheit durch unterschiedliche Besteuerung von Kapitallebensversicherungen; C-241/97, Försäkringsaktiebolaget Skandia, Slg. 1999, I-1879; C-206/98, KOM/Belgien, Slg. 2000, I-3509; C-296/98, KOM/Frankreich, Slg. 2000, I-3025; C-109/99, Association basco-béarnaise des opticiens indépendants, Slg. 2000, I-7247; C-191/99, Kvaerner plc, Slg. 2001, I-4447; C-136/00, Danner, Slg. 2001, I-8147; C-386/00, Axa Royale Belge, Slg. 2002, I-2209; C-59/01, KOM/Italien, Slg. 2003, I-1759, Tariffreiheit bei Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungen; C-346/02 KOM/Luxemburg, Slg. 2004, I-7517 und C-347/02, KOM/Frankreich, Slg. 2004, I-7557 zum Bonus-Malus-System; , C-236/09, Association Belge des Consommateurs Test-Achats, Slg. 2011, I-0000 die Berücksichtigung des Geschlechts von Versicherten als Risikofaktor in Versicherungsverträgen ist diskriminierend.

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Öffentliches Auftragswesen:

s. dazu die Kommentierung nach Art. 56–62.

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