Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
II. Wesentlicher Inhalt
Artikel 38
(ex-Artikel 25 EUV)
Unbeschadet des Artikels 240 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verfolgt ein Politisches und Sicherheitspolitisches Komitee die internationale Lage in den Bereichen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und trägt auf Ersuchen des Rates, des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik oder von sich aus durch an den Rat gerichtete Stellungnahmen zur Festlegung der Politiken bei. Ferner überwacht es die Durchführung vereinbarter Politiken; dies gilt unbeschadet der Zuständigkeiten des Hohen Vertreters.
Im Rahmen dieses Kapitels nimmt das Politische und Sicherheitspolitische Komitee unter der Verantwortung des Rates und des Hohen Vertreters die politische Kontrolle und strategische Leitung von Krisenbewältigungsoperationen im Sinne des Artikels 43 wahr.
Der Rat kann das Komitee für den Zweck und die Dauer einer Operation zur Krisenbewältigung, die vom Rat festgelegt werden, ermächtigen, geeignete Beschlüsse hinsichtlich der politischen Kontrolle und strategischen Leitung der Operation zu fassen.
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 25 EUV
II. Wesentlicher Inhalt
1. Grundlagen
3
Art. 38 regelt die Kompetenzen des PSK. Es wurde durch Beschluss des Rates v. (ABl. 2001 L 49/1) als zentrales Koordinierungs- und Führungsgremium unterhalb des Rates für alle Aspekte der GASP und ESVP eingesetzt, unbeschadet der Zuständigkeiten des Hohen Vertreters. Bei ihm liegt auch als dem permanenten Gremium unterhalb der Ratsebene die Verantwortung für die politische Leitung von Operationen zur Krisenbewältigung.
4
Das PSK wird in militärischen Fragen durch den EU-Militärausschuss als beratendes Organ unterstützt bzw. ergänzt.
2. Aufgaben
5
In Anlehnung an Algieri (Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik, in Weidenfeld, Nizza in der Analyse, Gütersloh 2001, 168 f.) kann man – über die Leitungsfunktion hinaus – von vier ineinander verzahnten Aufgaben sprechen:
Analytisch-konzeptionelle Funktion
Permanente Prüfung und Bewertung der internationalen Politik unter den für die GASP maßgeblichen Gesichtspunkten; Entwurf diesbezüglicher Stellungnahmen und Schlussfolgerungen für den Rat. Grundlage hierfür sind die von den MS, der KOM, dem Hohen Vertreter und seinem Stab, dem EU-Militärausschuss (mit Unterstützung des EU-Militärstabes), anderen Ausschüssen und GASP-Arbeitsgruppen gelieferten bzw. erarbeiteten Informationen und Hinweise.
Leitlinien- und Empfehlungsfunktion
Das PSK kann dem Rat auf Ersuchen des Rates, des Hohen Vertreters oder von sich aus Stellungnahmen zur Festlegung der Linie und Ausrichtung der Politik der EU vorlegen. Es kann zugleich dem EU-Militärausschuss, dem Ausschuss für nicht-militärische Aufgaben und den GASP-Arbeitsgruppen Leitlinien vorgeben. Es nimmt unter der Verantwortung des Rates und mit Unterstützung des EU-Militärausschusses die politische Kontrolle und strategische Leitung von Operationen zur Krisenbewältigung wahr.
Koordinierungs- und Überwachungsfunktion
Das PSK überwacht, koordiniert und kontrolliert die Durchführung von vereinbarten Politiken, unbeschadet der Kompetenzen des Hohen Vertreters.
Dialogfunktion
Das PSK unterhält Kommunikation mit allen für die GASP relevanten Akteuren, einschließlich der NATO (z.B. durch regelmäßige, 2-monatliche Treffen mit dem NATO-Rat).
3. Entscheidungskompetenzen
6
Rechtlich verbindliche Beschlüsse können nur vom Rat gefasst werden. Vor Ratstagungen befasst das PSK rechtzeitig den AStV als zentrales Gremium zur Vorbereitung des Rates (Art. 240 AEUV); falls erforderlich, nimmt der PSK-Vorsitzende an Sitzungen des AStV teil. Die Befassung des AStV ist jedoch im Grunde formaler Natur, da das PSK seine Autonomie und zentrale Stellung unterhalb des Rates in allen Fragen von GASP und ESVP parallel zum AStV durchgesetzt hat.
4. EU-Militärausschuss
7
Das PSK wird vom EU-Militärausschuss, unter dessen Leitung alle militärischen Aufgaben stehen, unterstützt (Einsetzung durch Beschluss des Rates v. , ABl. 2001, L 27/4; zuvor als Interimsgremium durch Beschluss des Rates v. , ABl. 2000 L 49/2). In Anlehnung an die NATO-Strukturen hat der Militärausschuss gegenüber dem PSK eine beratende Funktion und kann Empfehlungen abgeben, die vom PSK beurteilt und ggf. dem Rat unterbreitet werden.
8
Soweit notwendig, kann der EU-Militärausschuss auf der Ebene der Generalstabschefs zusammentreten (die „normalen“ nationalen Vertreter sind bei den MS, die zugleich Mitglieder der NATO sind, im Regelfall – Ausnahme bisher nur Frankreich – identisch mit den nationalen Vertretern im NATO-Militärausschuss).
9
Der Vorsitzende des EU-Militärausschusses, ein Vier-Sterne-General/Admiral, wird auf Empfehlung des Militärausschusses vom Rat für eine Amtszeit von 3 Jahren ernannt (erstmalige Ernennung durch Beschluss des Rates v. – ABl. 2001 L 109). Er kann an Sitzungen des PSK wie auch an Tagungen des Rates teilnehmen, wenn dort Beschlüsse mit militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen bzw. deren Vorbereitung anstehen.
(Vorsitzender ist seit November 2009 der schwedische Marinegeneral Hakon Erik Gunnar Syren, zuvor von 2002 bis 2006 der französische General Henri Bentégat, ex-Generalstabchef der französischen Armee).
5. Unterstützung des Hohen Vertreters
10
Der Hohe Vertreter wird in allen Fragen der GASP und der ESVP von einer Strategieplanungs- und Frühwarneinheit sowie einem Militärstab unterstützt (s. die Kommentierung zu Art. 18, 27).
6. Bewertung
11
Mit dem PSK hat die EU für die Bereiche der GASP und ESVP eine längst überfällige, über lange Jahre diskutierte (und von manchen Außenministerien lange bekämpfte) permanente „Instanz“ in Brüssel geschaffen, die nicht nur die Tagungen des Rates auf Ebene der Außenminister zentral vor- und nachbereitet, sondern auch zugleich für die notwendige Kontinuität sowie fortlaufende Koordinierung sorgt.
12
Das PSK schien zunächst auf den ersten Blick sowohl dem AStV als dem zentralen Organ zur Unterstützung und Ergänzung des Rates bzw. dem PK auf der Ebene der Politischen Direktoren nachgeordnet (vgl. noch Erkl. Nr. 5 der Regierungskonferenz von Amsterdam 1997). Die nationalen Vertreter im PSK hatten zwar von Anfang an Botschafter-Rang, waren aber auf Ebene stellv. Politischer Direktoren angesiedelt. In der Praxis hat sich jedoch die zentrale, selbständige Rolle des PSK durchgesetzt.