Suchen Kontrast Hilfe
Kommentar EU-Verträge
Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

5. Entwicklungspolitik

Artikel 208

(ex-Artikel 177 EGV)

(1)

Die Politik der Union auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit wird im Rahmen der Grundsätze und Ziele des auswärtigen Handelns der Union durchgeführt. Die Politik der Union und die Politik der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit ergänzen und verstärken sich gegenseitig.

Hauptziel der Unionspolitik in diesem Bereich ist die Bekämpfung und auf längere Sicht die Beseitigung der Armut. Bei der Durchführung politischer Maßnahmen, die sich auf die Entwicklungsländer auswirken können, trägt die Union den Zielen der Entwicklungszusammenarbeit Rechnung.

(2)

Die Union und die Mitgliedstaaten kommen den im Rahmen der Vereinten Nationen und anderer zuständiger internationaler Organisationen gegebenen Zusagen nach und berücksichtigen die in diesem Rahmen gebilligten Zielsetzungen.

Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza

ex-Artikel 177 EGV

5. Entwicklungspolitik

10

Die Kompetenz der EU geht über die Entwicklungszusammenarbeit im engeren Sinne, nämlich die finanzielle und technische Zusammenarbeit (früher Entwicklungshilfe genannt), hinaus. Sie umfasst alle Bereiche der Entwicklungspolitik und ermächtigt zu entsprechenden Maßnahmen auch im Rahmen des Handels, der Nahrungsmittel- und (früher) der Nothilfe (v.d. Groeben/Schwarze/Zimmermann, Art. 177 EG, Rn. 19). Wenn der wesentliche Gegenstand einer Maßnahme die Entwicklungszusammenarbeit ist, kann die Maßnahme selbst dann auf Art. 208 gestützt werden, wenn sie auch andere Bereiche betrifft, solange diese anderen Bereiche nicht vorrangig einem anderen Ziel dienen (EuGH, C-268/94, Portugal/Rat, Slg. 1996, I-6177, Rn. 39). In dem vom EuGH entschiedenen Fall des Kooperationsabkommens zwischen der EU und der Republik Indien (ABl. 1994 L 223/23) ging es um die Bereiche Energie, Fremdenverkehr, Kultur, Bekämpfung des Drogenmissbrauchs und Schutz des geistigen Eigentums.

Daten werden geladen...