Suchen Kontrast Hilfe
VwGH 12.11.1970, 1192/69

VwGH 12.11.1970, 1192/69

Rechtssätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
BWSG 1921 §19 Abs2;
BWSGDV 1925 §3 Abs2;
GebG 1957 §33 TP8;
GebG 1957 §35 Abs1;
RS 1
Die Versagung der Gebührenbefreiung nach § 19 Abs 2 BWSG 1921 kann von den Abgabenbehörden nicht damit gerechtfertigt werden, dass der Abgabenschuldner nicht im Stande sei, die im § 3 Abs 2 der Durchführungsverordnung, BGBl 1925/210 verlangte Bestätigung des nicht mehr bestehenden Bundes-, Wohn-, Siedlungsamtes beizubringen.

*

E , 1192/69 #1
Normen
BAO §116 Abs1;
BWSG 1921 §19 Abs2;
RS 2
Ob es sich um ein förderungswürdiges Bauvorhaben handelt, ist von den Abgabenbehörden selbst zu beurteilen (§ 116 Abs 1 BAO). *

E , 1192/69 #2
Normen
BWSG 1921 §19 Abs2;
WFG 1968;
RS 3
Ausführungen zur Frage der Abgrenzung eines "alten", nach dem BWSG geförderten Bauvorhabens gegenüber den "neuen", nach dem WFG 1968, BGBl 280/1967, geförderten Vorhaben.

*

E , 1192/69 #3

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1970:1969001192.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
IAAAF-54233