Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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I. Entwicklung der Vertragsbestimmungen zum Kapital- und Zahlungsverkehr
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Die Freiheit des Kapitalverkehrs zählt gemeinsam mit dem freien Verkehr von Waren, Personen und Dienstleistungen zu den 4 Grundfreiheiten, die nach der Legaldefinition des Art. 26 Abs. 2 den Binnenmarkt prägen. Die Kapitalverkehrsfreiheit ist zugleich Voraussetzung für die wirksame Ausübung der anderen vom AEUV garantierten Freiheiten. Im Sinne der dem Integrationsgedanken der EU zu Grunde liegenden Theorie der komparativen Kostenvorteile gewährleistet die Kapitalverkehrsfreiheit die freie Zirkulation des Produktionsfaktors Kapital im GM: Das Kapital kann dorthin fließen, wo es die produktivste Verwendung findet (KOM, Der Aufbau eines europäischen Kapitalmarktes, Bericht einer von der KOM eingesetzten Sachverständigengruppe – sog. Segré-Bericht 1966). In einer globalisierten Wirtschaft mit globalen Kapitalströmen wird die Kapitalverkehrsfreiheit zunehmend als Investitionsfreiheit verstanden, die unter Nutzung der Größenvorteile des GM global agierende Unternehmen entstehen lässt (Cecchini-Bericht der KOM, 1988). Wie die Finanz- und Staatsschuldenkrise seit 2007 zeigt, kann ein freier Kapitalverkehr durch Erleic...