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Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

II. Entwicklung der GFP

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Für die sechs Gründungs-MS der EWG spielten Fischereierzeugnisse gegenüber dem Landwirtschaftsbereich nur eine untergeordnete Rolle. Zudem war die Fischerei außerhalb der 12-Meilen-Küstenzone völkerrechtlich noch prinzipiell uneingeschränkt möglich. Als der Beitritt von Dänemark, Großbritannien, Irland und Norwegen näher rückte, änderte sich diese Situation, da in allen vier Staaten die Fischerei traditionell eine größere Bedeutung besitzt. Im Vorfeld des Beitritts kam es mit der VO (EWG) Nr. 2142/70 (ABl. 1970 L 236/5) zur ersten GMO Fisch, die dem Vorbild anderer GMOen folgend – besonders der GMO Obst und Gemüse – Bestimmungen zu Vermarktungsnormen und Erzeugerorganisationen, eine Preisregelung mit Rücknahmepreisen für Erzeugerorganisationen sowie Interventionspreisen und Außenhandelsvorschriften enthielt (vgl. hierzu und zum Folgenden van Rijn, in von der Groeben/Schwarze, nach Art. 38 EG Rn. 1 ff., und Thiele, in Calliess/Ruffert, Art. 40 AEUV Rn. 75 ff.). Die vorgesehenen EU-Marktbeihilfen wurden aus dem allg. Agrarfonds gezahlt. Hinzu trat mit der VO (EWG) Nr. 2141/70 (ABl. 1970 L 20/19) eine Fischereistrukturverordnung, die auch Grundsätze für den gleichberechtigten Zugang zu den Gewäs...

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