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VwGH 22.06.1971, 2142/70

VwGH 22.06.1971, 2142/70

Rechtssatz


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Normen
StbG 1965 §10 Abs1;
StbG 1965 §10 Abs3;
RS 1
Das in § 10 Abs 1 StbG der Behörde eingeräumte freie Ermessen kann erst Platz greifen, wenn alle unter Z 1 - 8 dieser Gesetzesstelle aufgezählten Verleihungsbedingungen erfüllt sind. Die Feststellung, ob die Verleihungsbedingungen erfüllt sind, liegt nicht im freien Ermessen der Behörde.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1240/70 E RS 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1971:1970002142.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
MAAAF-58134