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Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

Artikel 61

Artikel 61

(außer Kraft)

Zum schrittweisen Aufbau eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts erlässt der Rat

  1. innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nach Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam Maß­ nahmen zur Gewährleistung des freien Personenverkehrs nach Artikel 14 in Verbindung mit un­ mittelbar damit zusammenhängenden flankierenden Maßnahmen in Bezug auf die Kontrollen an den Außengrenzen, Asyl und Einwanderung nach Artikel 62 Nummern 2 und 3, Artikel 63 Nummer 1 Buchstabe a) und Nummer 2 Buchstabe a) sowie Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität nach Artikel 31 Buchstabe e) des Vertrags über die Europäische Union;

  2. sonstige Maßnahmen in den Bereichen Asyl, Einwanderung und Schutz der Rechte von Staats­ angehörigen dritter Länder nach Artikel 63;

  3. Maßnahmen im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen nach Artikel 65;

  4. geeignete Maßnahmen zur Förderung und Verstärkung der Zusammenarbeit der Verwaltungen nach Artikel 66;

  5. Maßnahmen im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, die durch die Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität in der Union nach dem Vertrag über die Euro­ päische Union auf ein hoh...

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