Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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II. Vertragliche Grundlagen der Rechtsangleichung
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Bei den vertraglichen Grundlagen zur Rechtsangleichung ist zwischen binnenmarktbezogenen Regelungen und solchen zu unterscheiden, die eine Rechtsangleichung in Bereichen außerhalb des Binnenmarktes ermöglichen. Zu ersteren zählen die Art. 114–118 als allgemeine Kompetenznormen mit Art. 114 als zentraler Handlungsermächtigung. Sie sind unter Anpassung an neue verfahrensmäßige Anforderungen, aber sonst ohne inhaltliche Änderungen aus den ex-Art. 94–97 EG als Vorgängernormen hervorgegangen; dabei wurde Art. 118 als neue Vorschrift eingefügt. Neben den allgemeinen Bestimmungen können mit Hilfe spezieller Kompetenznormen Hindernisse für die Grundfreiheiten des freien Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs beseitigt werden, und zwar mit Art. 46 (Freizügigkeit der Arbeitnehmer), Art. 50, 52 Abs. 2, 53 (Niederlassungsfreiheit), Art. 52, 55 (Dienstleistungsverkehr) und Art. 64 Abs. 2 (Kapitalverkehr mit Drittstaaten). Der Rechtsangleichung in bestimmten sektoralen Bereichen des Binnenmarktes dienen: Art. 43 (Landwirtschaft), Art. 81 (justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen), Art. 91, 95 u. 100 (Verkehr), Art. 113 (indirekte Steu...