Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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V. Modernisierung des Beihilfenrechts
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Im Mai 2012 hat die KOM eine umfangreiche Konsultation zur Modernisierung des Beihilfenrechts gestartet (Mitteilung zur Modernisierung des EU-Beihilfenrechts, KOM/2012/209 endg.). Umfasst wird neben allgemeinen Fragen v.a. die allgemeine GruppenfreistellungsVO sowie der neue Rahmen für Regionalbeihilfen 2014-2020, aber auch die de-minimis Verordnung sowie die Risikokapitalleitlinien. Kernelemente sollen dabei u.a. die stärke Instrumentalisierung des Beihilferechts für die Ziele der Strategie 2020 (bspw. bei Umweltbeihilfen zur Erreichung der klimapolitischen Ziele) sowie die verstärkte Prüfung von Beihilfen mit besonders starkem Binnenmarktbezug sein. Allerdings ist die starke Politisierung des Beihilferechts bei gleichzeitiger Autonomie der Kommission in Wettbewerbsfragen stark umstritten. Gleichzeitig werden eine Vielzahl sektoraler Leitlinien überarbeitet (s. dazu die Rede Kommissar Almunia's, „The State Aid Modernisation Initiative“ vom ). Ziel ist der Abschluss im Jahr 2013.