Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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VII. Verhältnis zu anderen Rechtsordnungen
1. Freihandels- und Europa-Abkommen
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Die von der EU in der Vergangenheit mit Drittstaaten geschlossenen Freihandelsabkommen enthielten (zum Teil unter ausdrücklichem Verweis auf die sich aus den Art. 101 u. 102 ergebenden Kriterien) Vorschriften über den Wettbewerb, nach denen wettbewerbsbeschränkende Praktiken, die den Warenverkehr zwischen der EU und dem betreffenden Land beeinträchtigen, unvereinbar mit dem guten Funktionieren der Abkommen sind. Entsprechende Wettbewerbsvorschriften enthielten auch die seit 1991 mit mehreren Staaten Mittel- und Osteuropas geschlossenen Europa-Abkommen. Da die betroffenen Länder inzwischen der EU beigetreten sind, brauchen diese Abkommen nicht näher erläutert zu werden. Wettbewerbsvorschriften sind auch in den sog. Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit Staaten des Balkans (wie z.B. Kroatien, ABl. 2005 L 26/3), in Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit Staaten in Osteuropa und anderswo (wie z.B. Moldawien, ABl. 1998 L 198/3) und in anderen Abkommen enthalten (s. insbes. das Assoziationsabkommen mit Israel, ABl. 2000 L 147/3).
2. EWR-Abkommen
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Am wurde zwischen den (damaligen) EFTA-Staaten, der EU und den MS das Abkommen über den EWR ge...ABl. 1994 L 1/3