Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

II. Zweck der Wettbewerbsvorschriften und Verhältnis zu anderen Vorschriften

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Ex-Art. 3 Abs. 1 lit. g EG forderte die Errichtung eines „System[s], das den Wettbewerb innerhalb des Binnenmarkts vor Verfälschungen schützt“. Es handelte sich dabei um ein grundlegendes Ziel des vormaligen EG-Vertrags, dem zwingende Geltung zukam (EuGH, Rs. 6/72, Continental Can, Slg. 1973, 215, Rn. 25). Diese Bestimmung, die ihren Widerhall noch in Art. I-3 Abs. 2 EVV fand, der einen „Binnenmarkt mit freiem und unverfälschtem Wettbewerb“ vorsah, wurde durch den Vertrag von Lissabon beseitigt. Die Aufzählung der Ziele der EU in Art. 3 EUV beschränkt sich nunmehr insoweit auf die Erwähnung des Binnenmarkts. Protokoll Nr. 27 über den Binnenmarkt und den Wettbewerb sieht zwar vor, dass die MS „unter Berücksichtigung der Tatsache“, dass der Binnenmarkt, wie er in Art. 3 EUV beschrieben werde, „ein System umfasst, das den Wettbewerb vor Verfälschungen schützt“, übereingekommen sind, dass die Union für diese Zwecke „erforderlichenfalls“ tätig wird. Die Unionsgerichte haben in ihrer st. Rspr. betont, dass die Wettbewerbsvorschriften „für das Funktionieren des Binnenmarktes unerlässlich“ sind (EuGH, C‑126/97, Eco...

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