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Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

II. Koordinierung des Verkehrs

Artikel 93

(ex-Artikel 73 EGV)

Mit den Verträgen vereinbar sind Beihilfen, die den Erfordernissen der Koordinierung des Verkehrs oder der Abgeltung bestimmter, mit dem Begriff des öffentlichen Dienstes zusammenhängender Leistungen entsprechen.

Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza

ex-Artikel 73 EGV

II. Koordinierung des Verkehrs

3

Beihilfen zur Koordinierung des Verkehrs sollen eine sinnvolle Aufgabenteilung zwischen den Verkehrsträgern sicherstellen. In ihren Leitlinien für staatliche Beihilfen an Eisenbahnunternehmen (ABl. 2008 C 184/13), Kap. 6, legt die KOM ihrer Praxis der Beihilfenkontrolle folgendes Verständnis von Koordinierung des Verkehrs zugrunde:

  • „Koordinierung des Verkehrs“ setzt voraus, dass der Staat in die Entwicklung des Verkehrssektors im Interesse der Allgemeinheit lenkend eingreift.

  • Grds. können in einem effizienten liberalisierten Wirtschaftsbereich die Marktkräfte selbst koordinierend wirken.

  • Allerdings bleibt es auch dann der öffentlichen Hand überlassen, in die Entwicklung der Infrastruktur zu investieren.

  • Ferner können auch nach Liberalisierung verschiedene Unzulänglichkeiten des Marktes fortbestehen, z. B. negative externe Effekte, Probleme beim Erlass einhe...

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