Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

I. Zweckbestimmung und Anwendungsbereich

Artikel 93

(ex-Artikel 73 EGV)

Mit den Verträgen vereinbar sind Beihilfen, die den Erfordernissen der Koordinierung des Verkehrs oder der Abgeltung bestimmter, mit dem Begriff des öffentlichen Dienstes zusammenhängender Leistungen entsprechen.

Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza

ex-Artikel 73 EGV

I. Zweckbestimmung und Anwendungsbereich

1

Art. 93 erweitert für die Koordinierung des Verkehrs und für die Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsdienste über Art. 107 Abs. 2 hinaus den Katalog der zulässigen Beihilfen.

2

Die Bestimmung des Anwendungsbereichs von Art. 93 ist in den letzten Jahren durch die Entwicklung des Sekundärrechts und durch die EuGH-Rspr. kompliziert geworden:

  • VO (EWG) Nr. 1107/70 über Beihilfen im Eisenbahn-, Straßen- und Binnenschiffsverkehr (ABl. L 130/1, zuletzt geändert durch VO (EG) Nr. 543/97, ABl. L 84/6), die die Beihilfetatbestände von Art. 93 hatte abschließend regeln wollen, ist mit Wirkung vom aufgehoben worden.

  • VO (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr. 1107/70 des Rates (ABl. L 315/1) eröffnet Möglichke...

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