Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kommentar Art. 93 (Staatliche Beihilfen)
Artikel 93
(ex-Artikel 73 EGV)
Mit den Verträgen vereinbar sind Beihilfen, die den Erfordernissen der Koordinierung des Verkehrs oder der Abgeltung bestimmter, mit dem Begriff des öffentlichen Dienstes zusammenhängender Leistungen entsprechen.
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 73 EGV
Kommentar Art. 93
Literatur: Heiß, Die neue EG-VO für den öffentlichen Personenverkehr - ein Überblick unter Berücksichtigung der Situation in Deutschland; VerwArch 2009, 113; Schmitz/Winkelhüsener, Der Öffentliche Personennahverkehr im Übergang zur VO 1370/2007: Vergaberechtliche Handlungsoptionen und deren beihilferechtliche Konsequenzen; EuZW 2011,52