Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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IV. Entwicklung der gemeinsamen Verkehrspolitik
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Bis 1985 ging die gemeinsame Verkehrspolitik nur sehr langsam voran. Gründe hierfür waren Gegensätze zwischen MS, in denen der Verkehr traditionell stark reglementiert war (Deutschland, Frankreich, Italien), und MS mit liberaler Verkehrspolitik, ferner das bis in die 80er-Jahre praktizierte Konsensprinzip.
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Seit 1985 führten das sog. „Untätigkeitsurteil“ des (Rs. 13/83, „Gemeinsame Verkehrspolitik“, Slg. 1985, 1513) und die im Rat zunehmend angewandte Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit zu schnellen Fortschritten , insbes. bei der Verwirklichung des Binnenmarktes sowie bei der Verbesserung der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes im Verkehr (Art. 91 Rn. 8–15, Art. 100 Rn. 8–14). Ein weiterer Schwerpunkt sind in den letzten Jahren die EU-Außenbeziehungen im Verkehr geworden.
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Skepsis erscheint trotz wiederholter Ansätze der KOM (zuletzt insbes.: Weißbuch „Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum – Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem“, KOM (2011)144 endg.) angezeigt, ob in naher Zukunft eine gemeinsame Verkehrspolitik, die einem Gesamtkonzept folgt, entwick...