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Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

I. Stellung der Vorschriften über den Verkehr im EUV und im AEUV

1

Der Verkehr gehört seit Bestehen des EWGV zu den Gegenständen gemeinsamer Politiken.
Die Zuständigkeit für die Verkehrspolitik ist zwischen der EU und den MS geteilt (Art. 4 Abs. 2 lit. g), d.h. die MS bleiben zuständig, solange und soweit die EU ihre Zuständigkeit nicht ausübt. Damit gilt für die gemeinsame Verkehrspolitik das Subsidiaritätsprinzip (Art. 5 Abs. 3 EUV).

Bei der stark grenzüberschreitenden Ausrichtung des Verkehrs gibt es jedoch zahlreiche Fragen, die auf europäischer Ebene besser gelöst werden können als im nationalen Rahmen. Tatsächlich zählt deshalb der Verkehr heute zu den von der EU am dichtesten reglementierten Bereichen. Durch zahlreiche Gesetzgebungsakte, die auf Grund von Art. 290 delegierte Rechtsakte oder auf Grund von Art. 291 Durchführungsrechtsakte der KOM vorsehen, und vor allem durch die Einrichtung von Agenturen für die Sicherheit und Interoperabilität im Eisenbahnbereich sowie für die Sicherheit im Seeverkehr und die Sicherheit im Luftverkehr greift die EU tief in die Durchführung ihrer Rechtsakte auf dem Verkehrssektor ein.

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Die Vorschriften über die gemeinsame Verkehrspolitik gehen den ...

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