Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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Kommentar Art. 80 (Solidarität und gemeinsame Verantwortlichkeit)
Artikel 80
Für die unter dieses Kapitel fallende Politik der Union und ihre Umsetzung gilt der Grundsatz der Solidarität und der gerechten Aufteilung der Verantwortlichkeiten unter den Mitgliedstaaten, einschließlich in finanzieller Hinsicht. Die aufgrund dieses Kapitels erlassenen Rechtsakte der Union enthalten, immer wenn dies erforderlich ist, entsprechende Maßnahmen für die Anwendung dieses Grundsatzes.
Kommentar Art. 80
Literatur: Europäisches Parlament, Generaldirektion Interne Politikbereiche, Die Umsetzung von Artikel 80 AEUV, 2011 s.auch Vorb. Art. 67
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Die ausdrückliche Anbindung der Politik und der ergehenden Rechtsakte im Bereich Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung an den Grundsätzen der Solidarität und der gerechten Aufteilung der Verantwortlichkeiten, die auch in Art. III-268 EVV vorgesehen war, aber keine Entsprechung im bisherigen Primärrecht findet, ist in diesem Politikbereich von besonderer Bedeutung. Obgleich eine Beistandspflicht der MS selbstverständlich sein sollte, kann gerade im Bereich Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung schnell eine erhebliche Ungleichverteilung von empfundenen oder tatsäc...