Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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Kommentar Art. 72 (Zuständigkeitsvorbehalt zugunsten der Mitgliedstaaten)
Artikel 72
(ex-Artikel 64 Absatz 1 EGV und ex-Artikel 33 EUV)
Dieser Titel berührt nicht die Wahrnehmung der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit.
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 64 EGV
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 33 EUV
Kommentar Art. 72
Literatur: Möstl, Die staatliche Garantie für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, 2002; Wieschhörster, Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der Schutz der inneren Sicherheit gem. Art. 64 Abs. 1 EGV, 2001; s. auch Vorb. Art. 67.
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Art. 72 beinhaltet eine Schutzklausel zugunsten der Souveränität der MS im Regelungsbereich des RFSR. Die Norm findet ihre primärrechtlichen Vorbilder in ex-Art. 33 EUV und in ex-Art. 64 Abs. 1 EG. Inhaltsgleich fand sie sich bereits in Art. K.2 Abs. 2 EUV sowie Art. 100c Abs. 5 EGV (jeweils in der Maastrichter Fassung) und zuletzt in Art. III-262 EVV. Vergleichbar war die Regelung in Art. 2 Abs. 2 SDÜ zur Zulässigkeit von nationalen Kontrollen an den Binnengrenzen im Schengenraum (vgl. nunmehr Art. 23 Abs. 1 VO (EG) 562/2006, ...