Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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IV. Schengen-Besitzstand
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1. Protokoll
Protokoll (Nr. 19) über den in den Rahmen der EU einbezogenen Schengen-Besitzstand. (Nummerierung des Protokolls entsprechend ABl. 2008 C 115 S. 201 ff.).
2. Kommentierung
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Protokoll Nr. 19: Die Vergemeinschaftung des Schengen-Systems war sicherlich einer der bedeutendsten Errungenschaften des Amsterdamer Vertrags. Sinnvollerweise schaffte der Vertrag die Eingliederung in die Vertragswerke, weil mit Schengen dasselbe Ziel verfolgt wurde: Die Verwirklichung des freien Personenverkehrs. Aus integrationspolitischer Sicht zu bedauern ist allerdings das hierdurch nunmehr gerade in diesem wichtigen Politikfeld erzwungene sog. „Europa der mehreren Geschwindigkeiten“, das rechtstechnisch über die neuen Regeln der verstärkten Zusammenarbeit (vgl. Art. 326 ff.) gelöst wurde. Das Schengen-Protokoll stellte mithin den ersten rechtlich verankerten Anwendungsfall dieser Flexibilitätsklauseln dar.
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Das Vereinigte Königreich , Irland und Dänemark behalten auch durch das Schengen-Protokoll ihren jeweiligen Sonderstatus und nehmen jedenfalls grds. noch nicht an der Supranationalisierung Schengens in die Verträge teil (was bei Abstimmungen mit qualifizierter Mehrheit gem. dem insoweit starr blei...