Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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III. Sonderwege von Dänemark, Irland und dem Vereinigten Königreich
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Folgende Protokolle sind für die Sonderrolle der genannten Staaten von Bedeutung:
1. Protokolle
Protokoll (Nr. 20) über die Anwendung bestimmter Aspekte des Artikels 26 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf das Vereinigte Königreich und Irland
Protokoll (Nr. 21) über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands hinsichtlich des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Protokoll (Nr. 22) über die Position Dänemarks. Nummerierung der Protokolle entsprechend ABl. 2008 C 115 S. 201 ff.
2. Kommentierung
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Dem Vereinigten Königreich , Irland und Dänemark gingen die umwälzenden Neuerungen des Amsterdamer Vertrags entschieden zu schnell und entschieden zu weit. Die drei Staaten haben deshalb während der Amsterdamer Regierungskonferenz umfangreiche Vorbehalte gegen die neue europäische Justiz- und Innenpolitik geltend gemacht. Gem. der Protokolle Nr. 20 bis 22 (Nr. 3 bis 5 zum Amsterdamer Vertrag) nehmen sie eine Sonderrolle ein. Zunächst fand sich in ex-Art. 69 EG eine auf die Protokolle verweisende primärrechtliche Vorschrift. Mit dem Vertrag von Lissabon ist diese Bestimmung entfallen, auch um einen einfachen „Ein...