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Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

II. Historischer Überblick

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Historisch betrachtet begann die europäische Integration im Bereich Justiz und Inneres Ende der 1960er Jahre im Kleinen mit der „Gruppe der gegenseitigen Amtshilfe der Zollverwaltungen“ auf der Ebene einer lockeren intergouvernementalen Zusammenarbeit. In den 1970er Jahren wurde zusätzlich die „TREVI-Gruppe“ begründet, aus der schließlich „EUROPOL“ hervorging. Hinzu kam die 1974 in die Wege geleitete „Passunion“, d. h. die Angleichung der äußeren Form der nationalen Pässe („lila Europapass“), die das „Europa der Bürger“ mittels eines äußerlichen Details deutlich machen wollte und die zugleich technisch die Freizügigkeit erleichterte. Seit Mitte der 1980er Jahre begann sodann eine immer intensivere Zusammenarbeit der MS auf dem Gebiet der Zuwanderungspolitik, die sich in Arbeitsgruppen mit den Bereichen Asyl, Außengrenzen, gefälschte Dokumente, Visa und Zulassung/Entfernung beschäftigte. Von zentraler Bedeutung ist hier das Schengener Abkommen vom und das Schengener Durchführungsabkommen vom . Mit diesen beiden völkerrechtlichen Verträgen (s. u. Rn. 4 und 13 ff.) begründeten Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und die Niederlande ...

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