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Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

IV. Sekundärrechtliche Maßnahmen zur Schaffung eines europäischen Finanzraumes

1. Allgemeines

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Die bloße Anwendung der primärrechtlichen Grundfreiheiten schafft angesichts vielfältiger gesetzlicher und administrativer Regelungen in den einzelnen MS auf den Gebieten des Kredit- und Versicherungswesens, des Steuer-, Börsen-, Wertpapier- und Gesellschaftsrechts, die in Zielen und Methoden voneinander abweichen, noch keinen integrierten europäischen Finanzmarkt. Um die integrative Wirkung der Kapitalverkehrs- und Zahlungsverkehrsfreiheit effektiver durchzusetzen und i.S.v. Art. 26 „den Binnenmarkt zu verwirklichen beziehungsweise dessen Funktionieren zu gewährleisten“, bedarf es ergänzender Rechtsharmonisierung. Die Rechtsangleichung dient dabei zum einen der Vereinheitlichung der Allgemeininteressen, die eine Beschränkung der Grundfreiheiten rechtfertigen können, zum anderen können auf diese Weise angemessene Markt- und Anlegerschutzstandards gemeinschaftsweit festgeschrieben werden.

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Bereits der Segré-Bericht von 1966 empfahl die Angleichung der rechtlichen Rahmenbedingungen in den einzelnen MS, namentlich die Schaffung von Markttransparenz durch Verbesserung der Publizität auf den Kapita...ABl. 1987 L 169/1

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