Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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II. Übergangsregelungen im Rahmen der EU-Erweiterungen
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In den Beitrittsrunden wurden für die neuen MS übergangsweise Schutzregelungen im Bereich des Grundstückserwerbs, insbes. des Erwerbs von Zweitwohnungen sowie land- und forstwirtschaftlicher Flächen und Wälder durch Ausländer vorgesehen. Die Frist für Ausnahmen in den zum beigetretenen Österreich, Finnland und Schweden ist abgelaufen, die Schutzregelungen für die im Rahmen der Osterweiterung beigetretenen Staaten laufen allmählich aus (Überblick bei Ress/Ukrow, in Grabitz/Hilf/Nettesheim, Art. 63 Rn. 88 ff.). In einigen Fällen (Ungarn, Lettland, Litauen, Slowakei) hat die KOM den Übergangszeitraum für den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen zwischenzeitlich um drei Jahre verlängert (Beschlüsse vom , und , ABl. 2010 L 336/60, 2011 L 94/31, L 101/122, L 101/124).